Wittlingen „Absprachen auf den Kopf gestellt“

Weiler Zeitung
Hält sich der Bauunternehmer, der an der Ecke Rathaus- und Kandertalstraße bauen will, überhaupt noch an Absprachen? Auch das neue Bauschild ist nach Ansicht der Gemeindeverwaltung verbotswidrig aufgestellt worden, die Gemeinde lehnte acht Bauanträge für vier Doppelhaushälften ab. Foto: Marco Schopferer Foto: Weiler Zeitung

Gemeinderat: Gezerre um „Filetstück“ im Dorf geht weiter / Gremium konnte Bauantrag nicht zustimmen

Einhellig hat der Wittlinger Gemeinderat das Baugesuch zur Errichtung von vier Doppelhaushälften inmitten des Dorfes abgelehnt. Dabei ersehnt man sich am Ratstisch einen Spatenstich.

Wittlingen. Es ist schon fast wie eine sagenumwobene Geschichte aus einer Volksballade. Da wollen zwei Königskinder zusammenkommen, doch das Wasser im Graben ist viel zu tief. Mit einigem Elan ging die Gemeinde 2013 auf einen Investor zu, der auf dem letzten „Filetstück“ des Dorfes – an der Ecke Rathaus- / Kandertal Straße – vier Doppelhaushälften bauen wollte. Zu klein erschien der Kommune das Vorhaben, die Baukörper sollten ein zusätzliches Stockwerk bekommen, um sich so besser in die stattliche Nachbarschaftsbebauung einfügen zu können. Selbst den gemeindeeigene Grundstücksstreifen an der Rathausstraße, welcher derzeit als Standplatz für Glascontainer genutzt wird, wollte man dem Bauherren verkaufen.

Im Gegenzug schloss man einen städtebaulichen Vertrag, indem die Grobpunkte der Bebauung vereinbart wurden. Eine Veränderungssperre wirkte, binnen drei Jahren wurde ein Bebauungsplan aufgestellt, der genau nach den vertraglichen Vorgaben mit dem Investor errichtet wurde.

Zum Glück wurde parallel ein Bebauungsplan aufgestellt, meinte Bürgermeister Michael Herr. „Ich kann mir vorstellen, dass der Bauherr womöglich darauf gehofft hat, dass wir keinen aufstellen. Dann könnte er jetzt nach Gutsherrenart schalten und walten“, erklärte dazu Stadtplaner Winfried Arens.

Fakt ist, dass dem Gemeinderat nun acht Bauanträge für die vier Doppelhaushälften vorgelegt wurden, die in zahlreichen Punkten dem Bebauungsplan und auch dem notariell geschlossenen städtebaulichen Vertrag widersprechen – wohl in so vielen Punkten, „dass ich mir nicht vorstellen kann, dass das Landratsamt den Baugesuchen zustimmt“, sagte Arens. „So viele Ausnahmegenehmigungen kann man gar nicht geben“, war die Ansicht des Städteplaners. Er empfahl dem Gemeinderat, das Baugesuch abzulehnen.

Kein einfacher Beschlussvorschlag, zumal nicht nur Dietrich Hermann betonte, dass die Gemeinde eine Bebauung des Filetgrundstücks ja grundsätzlich wünsche. „Ich will da eine Bewegung sehen, ich will, dass da was läuft“, sagte Hermann. Auf keinen Fall dürfe die Gemeinde das Bauprojekt zu Fall bringen.

Allerdings müssten eben die vertraglich geschlossenen Vereinbarungen eingehalten werden, betonte Herr. Mit der Ablehnung soll der Bauherr lediglich an den Verhandlungstisch gebracht werden. „In meiner gesamten Berufspraxis habe ich keine derartige Missachtung des Willens eines demokratisch gewählten Gremiums gesehen“, fand Arens, und auch Herr sah die bisherigen Absprachen „auf den Kopf gestellt“.

Dabei habe der Antragsteller kaum Verhandlungsspielraum. Deutlich wurde im Gemeinderat, dass die Kommune ohne ein Entgegenkommen des Antragstellers den in Gemeindebesitz befindliche Grundstückstreifen an der Rathausstraße eben nicht verkaufen werde. Dadurch würde die ganze Planung zusammenbrechen, eine Erschließung über die viel befahrene Kandertalstraße wäre undenkbar.

Und wie geht die Geschichte jetzt weiter, wollten Gemeinderäte wissen. Kommt es nun zwangsläufig zu einem Prozess? Weder Arens noch Herr wollten eine Prognose abgeben, zeigten sich aber gesprächsbereit.

Das Märchen der beiden Königskinder endet jedenfalls mit den Worten. „Da hört man Glöcklein läuten, da hört man Jammer und Not; hier liegen zwei Königskinder, die sind alle beide tot.“ Aber Märchen werden ja selten wahr.

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