Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben. Kinder, die im vergangenen Jahr zurückgestellt wurden, müssen erneut angemeldet werden. Eine Anmeldung bei der zuständigen Grundschule ist auch dann erforderlich, wenn der Besuch einer anderen Schule geplant ist (dies trifft auch für Kinder zu, die die Waldorfschule besuchen wollen). Die Schulanfänger sollten bei der Anmeldung vorgestellt werden. Mitzubringen ist eine Geburtsurkunde und das orangene Heft, das bei der Untersuchung des Gesundheitsamtes im Kindergarten ausgeteilt wurde.
Kinder, die vom 1. Oktober 2017 bis 30. Juni 2018 das sechste Lebensjahr vollenden, können von ihren Eltern angemeldet werden und damit den Status eines schulpflichtigen Kindes erhalten. Voraussetzung ist die Schulfähigkeit des Kindes, die vom Schulleiter festgestellt wird. Liegt die Schulfähigkeit noch nicht vor, wird das Kind vom Schulbesuch zurückgestellt.