Vereinsveranstaltungen etwa bleiben in Sachen Anlass, Dauer und Häufigkeit weitgehend ohne Einschränkungen. Für Privatfeste gibt es engere Grenzen: Genehmigt sind Jubiläen und Geburtstage ab 50 plus, Beerdigungen, Konfirmations- und Kommunionsfeiern. Die privaten Veranstaltungen müssen in der Regel um Mitternacht enden, und pro Monat sollen höchsten zwei Privatanlässe über die Bühne gehen. „Bewusst weggelassen“ wurden Veranstaltungen wie Polterabende, so Wetzel.
Das Regelwerk ist seit etwa einem Jahr Thema zwischen der Stadt- und der Ortsverwaltung. Diskussionsbedarf gab es unter anderem darüber, wie die Nutzungsbedingungen für „auswärtige“ Nutzer von jenseits der Mambacher Grenzen aussehen sollen. Ursprünglich war man im Dorf davon ausgegangen, dass das Bürgerhaus allein den Veranstaltungen der eigenen Einwohner und Vereine vorbehalten ist, erläuterte Wetzel. Das aber wurde von der Stadtverwaltung als Fehldeutung entlarvt: Da das Gebäude mit öffentlichen Geldern gebaut ist, muss es auch der gesamten Zeller Bevölkerung zur Verfügung stehen.