Zell (pele). Jede Menge Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen sind im Zuge der Offenlegung des Teilflächennutzungsplan Windkraft (FNP) der Kommunen Zell, Häg-Ehrsberg und Kleines Wiesental eingegangen. Insgesamt zählte das Landschaftsarchitekturbüro Faktor Grün, das das Planwerk bearbeitet, 29 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange sowie 47 von privater Seite. Bei der ersten Kategorie gingen kaum kritische Anmerkungen ein. Widerspruch gegen die Ausweisung von Vorranggebieten entlang des gemeinsamen Höhenrückens vom Zeiger bis zum Bubshorn äußerte der Gemeindeverwaltungsverbands Schönau (GVV). Der bereits früher geforderte Interessenausgleich sei nach wie vor nicht hergestellt, bemängelt der GVV, von einer „intensiven Abstimmung“ könne nicht die Rede sein. Der GVV schlägt ein Flächenpoolmodell vor, mit dem alle Angrenzer an den zu erwartenden Pachterträgen und Steuereinnahmen gerecht beteiligt werden. Ein solches Modell sei indes kein Thema im Rahmen der Flächennutzungsplanausweisung, sagte Christoph Laule von Faktor Grün. Die eingegangenen Stellungnahmen von Privaten wurden in verschiedene Themenbereiche aufgeteilt. In rechtlicher Hinsicht sei die bisher gut dreijährige Bearbeitung des Plans nicht zu beanstanden, so Laule. Von einem „Schnellschuss“ könne angesichts der langen Verfahrensdauer keine Rede sein. Unter anderem wurde die Befürchtung geäußert, dass auf dem Rohrenkopf noch viel mehr Windräder gebaut werden könnten als die fünf bisher geplanten. Der Standort sei allerdings, auch aufgrund seiner topografischen Lage, „eigentlich ausgereizt“, so Laule. Zum Thema Lärmschutz sagte der Experte, dass gewisse Vorsorgeabstände in die Planung eingeflossen seien (etwa: allgemeine Wohngebiete 700 Meter, Wohnhäuser im Außenbereich 500 Meter). Weitere Details könnten erst in einem etwaigen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren festgelegt werden, da der FNP sich beispielsweise nicht mit der mitentscheidenden Kategorie Anlagentyp befasse. „Komplizierter“ sei die Frage des Infraschalls; es gebe widersprüchliche Untersuchungen, so Laule. Grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden könne ein Wertverlust von Immobilien. „Das unterliegt dem Markt“, sagte Laule, merkte jedoch an, dass praktisch jede Planung Auswirkungen auf bestehende Objekte habe. Wichtige Themen bei den eingegangenen Stellungnahmen waren Artenschutz und Tierwohl. Hier seien im Realisierungsfall weitere Untersuchungen nötig, stellte Christoph Laule klar. Bisher sei eine mittlere bis hohe Konfliktintensität festgestellt worden. Ausreichend berücksichtigt worden sei die Frage bestehender Schutzgebiete. Ein weiterer Ansatzpunkt für Bemerkungen war das Landschaftsbild. Dieser Punkt unterliege jedoch immer der Abwägung und stelle keinen Ausschlussgrund dar, so Laule. Insgesamt gebe es viele Bedenken und Ängste, hielt der Experte fest, mit diesen müsse man sich auseinandersetzen. Es seien allerdings keine Stellungnahmen eingegangen, die Veranlassung zu grundlegenden Planänderungen gegeben hätten.