Zell (pele). Der Gemeinderat hat am Montag eine Änderung des Vertrags mit der EWS in Sachen Windkraft abgesegnet. Bisher war vereinbart gewesen, dass die EWS bis zu drei Monate nach Inkrafttreten des diesbezüglichen Flächennutzungsplans Flächen für den Abschluss von Gestattungsverträgen benennen sowie Windmessungen durchführen darf. Diese Zeitspanne wurde nun auf zwölf Monate verlängert. Der Teilflächennutzungsplan zur Regelung der Windkraftnutzung könne Ende des Jahres in Kraft treten, hieß es.