Zwei Jahre und zehn Monate ohne Bewährung hatte der Vertreter der Staatsanwaltschaft für den in der Schweiz lebenden Unternehmer gefordert. Der deutsche Porschefahrer hatte auf der A 5 im Bereich Efringen-Kirchen vor der 120er-Zone einen vor ihm fahrenden Kleinwagen mit 243 Stundenkilometern gerammt. Der Fahrer starb noch an der Unfallstelle. Vor dem Lörracher Amtsgericht wurde dem Sportwagenfahrer am Donnerstagnachmittag der Führerschein für drei Jahre entzogen. Das Urteil wegen fahrlässige Tötung und vorsätzliche Verkehrsgefährdung, lautet auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Zudem zahlt der Verurteilte 80 000 Euro Geldstrafe, je 30 000 Euro für die beiden Kinder und 15 000 Euro für die geschiedene Frau. Ein ausführlicher Prozessbericht folgt.