"Bis zum Nachweis der bakteriologischen Unbedenklichkeit kann das Wasser nach dreiminütigem Abkochen und nachfolgender Abkühlzeit zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet werden", heißt es in der Verfügung der Gemeinde. "Zur Körperpflege sollte zumindest bei Säuglingen und Kleinkindern sowie kranken oder immungeschwächten Personen ebenfalls abgekochtes und dann abgekühltes Wasser verwendet werden", heißt es weiter.
Die Suche nach den Ursache der Verkeimung ist im Gange. Die Gemeinde habe umgehend Maßnahmen ergriffen, um die Keime zu vernichten, erklärt Kiefer auf Nachfrage unserer Zeitung. So wurden zwei Quellen ausgeleitet und den Entkeimungsprozess im Hochbehälter hochgefahren.