Ärger um Felswand in Wieslet Bringt eine Betonwand die Rettung?

Gerald Nill
Auch das Fernsehen interessierte sich für den Fall Scherer. Hier ein Kamerateam bei der Arbeit in Wieslet. Foto: Gerald Nill

Die Partie nach einem Felssturz in Wieslet sowie Ärger mit der Baurechtsbehörde geht für die Familie Scherer in die nächste Runde. Ein geologischer Gutachter soll prüfen, ob eine Betonwand vor dem bröckelnden Berghang eine geeignete Lösung ist.

Das Bauordnungsamt hat die anfänglichen juristischen Daumenschrauben inzwischen gelockert und die Tragweite der existenzbedrohenden Situation für die Familie direkt am Berghang erkannt. Kurz zur Erinnerung: Wenige Tage vor dem vergangenen Weihnachtsfest hatten die Eigentümer an der Schopfheimer Straße geharnischte Post vom Landratsamt Lörrach erhalten. Darin wurden unerfüllbare Fristen zur Sicherung der bröckelnden Felswand auf privatem Grundstück hinter dem Haus genannt und mit horrenden Strafzahlungen gedroht.

Drei Meter lange Haken

Ein erstes geologisches Gutachten setzte auf eine Felssicherung mittels Stahlnetzen und bis zu drei Meter langen Bohrhaken im Fels. Inklusive zweier geologischer Gutachten wäre diese Baumaßnahme auf einen Gesamtbetrag von beinahe 100 000 Euro hinausgelaufen. Eine Geldsumme, über die die Familie mit ihrem kleinen Kind nicht verfügt. Sie bedient noch das Darlehen zur Finanzierung der eigenen Immobilie.

Eigentümer Matthias Scherer sann auf eine Alternativlösung und steht diesbezüglich mit seinem Nachbarn, einer Baufirma, im engen Austausch. Deshalb hat Scherer jetzt den Vorschlag, eine mehrstufigen Betonmauer vor die Felswand zu setzen.

„Vergangene Woche habe ich einen persönlichen Termin beim Landratsamt zusammen mit der zuständigen Sachbearbeiterin des ordnungsbehördlichen Verfahrens und der Kreisbaumeisterin wahrgenommen“, berichtet Matthias Scherer über den Fortgang. „Bei dieser Gelegenheit habe ich meinen selbst erstellten Entwurf für die Bergabsicherung vorgelegt.“

Die beiden Mitarbeiterinnen des Landratsamtes hätten die Skizzen zur Kenntnis genommen. „Sie haben nochmals klar gestellt, dass jegliche Art der Absicherung auf der Grundlage eines geologischen Gutachtens aufzubauen sei.“ Was Scherer außerdem mit auf den Weg bekam: „Für eine Mauer, wie sie mein Entwurf vorsieht, sei jedoch eine Baugenehmigung zu beantragen.“ Angeblich sei die Erteilung dieser Baugenehmigung „kein Problem“, wenn der Entwurf der Prüfung eines geologischen Gutachters standhält.

Geduld ist gefragt

Inzwischen hat der Wiesleter eine entsprechende Anfrage beim geotechnischen Institut in Weil am Rhein gestellt. Antwort: Kurzfristig ist das Gutachten wegen Überlastung nicht machbar. Eigentümer und Bauordnungsbehörde müssen sich also noch etwas gedulden.

„In der Zwischenzeit werde ich zusammen mit der Firma Gutmann versuchen, die voraussichtlichen Kosten abzuschätzen, damit ich in der Folge den entsprechenden Betrag bei der Bank anfragen kann“, bleibt Scherer nicht untätig. Am Monatsende will das Landratsamt den nächsten Zwischenbericht.

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