Assad im Dezember gestürzt
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hatten im Januar gesagt, sie hielten es für sinnvoll, syrischen Flüchtlingen eine Erkundungsreise zu gestatten ohne Auswirkungen auf den Schutzstatus.
Wenn Schutzberechtigte in ihre Herkunftsländer reisen, gilt generell die gesetzliche Vermutung, dass die Voraussetzungen für den Schutz nicht mehr vorliegen. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Reise "sittlich zwingend geboten ist" – etwa bei schweren Krankheiten oder Todesfällen von Familienangehörigen. Ansonsten droht der Verlust des Schutzstatus. Außerdem muss die Reise der Ausländerbehörde vorab angezeigt werden.
Kaddor könnte sich Sondererlaubnis für ein Jahr vorstellen
Grünen-Innenpolitikerin Kaddor sagte: "Mein Vorschlag wäre es, dass man entweder die Zahl der erlaubten Reisen festlegt oder einen bestimmten Zeitraum, beispielsweise ein Jahr, in dem man beliebig häufig nach Syrien reisen kann, um sich ein Bild von den Lebensbedingungen vor Ort zu machen."
Bei einem Aufenthalt in Syrien in diesem Monat habe sie ehemalige Flüchtlinge getroffen, die aus dem Libanon oder der Türkei zurückgekehrt seien. Viele von ihnen hätten die Rückkehr bereut – etwa weil es an ihrem alten Wohnort weder Strom gab noch Schulunterricht für die Kinder.
UN-Flüchtlingshilfswerk: Einige Tausend aus Europa zurückgekehrt
Seit dem Sturz von Assad sind nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) mehr als 300.000 Syrer in ihre Heimat zurückgekehrt. Die meisten von ihnen hatten zuletzt in Jordanien, Libanon oder der Türkei gelebt. Aus europäischen Ländern gebe es einige Tausend Rückkehrer, sagt ein UNHCR-Sprecher in Berlin.
Die Idee von Sondierungsreisen sei zu begrüßen, denn "viele Menschen wollen sehen, ob das Haus noch steht, ob die Nachbarschaft zerstört ist und welche Chancen es gibt, wieder ein Leben aufzubauen".
Laut Ausländerzentralregister lebten am 31. Dezember 2024 in Deutschland 975.061 syrische Staatsangehörige. Darunter waren 10.231 Ausreisepflichtige. 9.156 von ihnen waren geduldet. Syrien ist aktuell das Hauptherkunftsland von Menschen, die in Deutschland einen Asylantrag stellen.
Afghanistan belegt den zweiten Platz. Zum Jahreswechsel hielten sich 442.018 Afghaninnen und Afghanen in Deutschland auf. Dazu gehörten 9.294 Ausreisepflichtige, die eine Duldung erhalten hatten. 1.554 afghanische Staatsangehörige waren zu dem Zeitpunkt vollziehbar ausreisepflichtig.
Weitere Flüge nach Afghanistan?
Ende August 2024 waren mit Hilfe von Katar 28 männliche Straftäter aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben worden. Die Länder sind zwar vor einigen Wochen erneut aufgefordert worden, Namen vollziehbar ausreisepflichtiger Afghanen mitzuteilen. Einen weiteren Flug gab es aber seither nicht. Der letzte deutsche Abschiebeflug vor dem Machtwechsel ging am 6. Juli 2021 nach Kabul.
Gespräche mit den Taliban?
Zu den militant-islamistischen Taliban, die im August 2021 in Kabul wieder die Herrschaft übernommen haben, unterhält die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen.
Baerbock und der Grünen-Kanzlerkandidat, Robert Habeck, seien "unaufrichtig, wenn sie auf angeblich fehlende Kontakte zu den afghanischen Regierungsbehörden verweisen", sagt Throm. Schließlich habe die Bundesregierung mehrfach "auf technischer Ebene" Kontakt zu Vertretern der De-facto-Regierung in Afghanistan gehabt – unter anderem zu Fragen der Reisefreiheit von Afghaninnen und Afghanen.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte in einer RTL-Viererrunde der Kanzlerkandidaten am Sonntag auf den Abschiebeflug vom August verwiesen. An seinen Herausforderer, Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU), gewandt, sagte er: "Und glauben Sie mal, da hatten wir auch Kontakte mit der afghanischen Regierung." Weitere Abschiebeflüge werde es geben.