Dafür verzichten sie auf einen Teil ihres Lohns, den der Arbeitgeber stattdessen in deren spätere Betriebsrente steckt, teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mit. Der Vorteil: Für diesen Teil des eingezahlten Lohns werden unter bestimmten Voraussetzungen keine Steuern und Sozialabgaben fällig. Bedeutet im Klartext: Wer 100 Euro Gehalt umwandeln lässt, hat am Monatsende einen Nettoabzug in deutlich geringerer Höhe.
Und: In der Regel steuert der Arbeitgeber selbst 15 Prozent zum Vorsorgebeitrag hinzu. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet, wenn er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart und das Geld in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung fließt. Manche Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr als vorgegeben – ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag bringt Aufschluss.