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Die Oberbadische
Richtige Planung ist beim Bauen das A und O. Das war und ist natürlich auch beim aktuellen Bau der neuen Mehrzweckhalle in Lörrach-Brombach so. Foto: Gerd Lustig Foto: Die Oberbadische

Kreis Lörrach (lu). Planung ist das A & O beim Bauen.

Kreis Lörrach (lu). Planung ist das A & O beim Bauen. Am besten überlässt man das Ganze Architekten und Ingenieuren. Die Fachleute verstehen ihr Metier. Sie sind im Branchenbuch zuhauf zu finden.

Das Berufsbild Architekt umfasst eine breite Spannweite. Laut Definition ist der Architekt zuständig für die technische, funktionale, gestalterische und wirtschaftliche Planung sowie die Einrichtung von Bauwerken und Gebäuden. Dabei kommt es nicht nur auf die Bauplanung an sich an, sondern vor allem auch auf die ästhetische und effiziente Gestaltung von Bauten. Somit lässt sich das Berufsbild vom Architekten zwar teilweise den Ingenieurwissenschaften zuordnen, ist jedoch auch Bestandteil der bildenden Künste. Architekten entwerfen, konzipieren und planen Gebäude. Meistens werden sie von einem Bauherrn beauftragt, der eine bestimmte Vorstellung hat, die ein Architekt dann für ihn in einen konkreten Entwurf umwandelt. Der Beruf setzt Kreativität und einen Sinn für Ästhetik voraus.

Ein Bauingenieur ist zwar ebenfalls an der Planung und Umsetzung von Bauwerken beteiligt. Sein Fokus liegt allerdings mehr auf der technisch-statischen Struktur. Vielmehr setzt ein Bauingenieur das Bauvorhaben des Architekten gemeinsam mit ihm in die Realität um. Hierbei ist ein Bauingenieur keineswegs ein Handlanger, sondern konzipiert in Bereichen, in denen keine Architekten gefragt sind, auch selbstständig – wie zum Beispiel bei Wasserstraßen, Kläranlagen oder Kraftwerken.

Und was den Preis fürs Bauen angeht, das regelt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die HOAI ist verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen. Abweichungen sind nur in wenigen definierten Fällen zulässig. Die Verbindlichkeit der HOAI ergibt sich aus dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen. Die HOAI soll den Architekten und Ingenieuren ein auskömmliches Honorar und den Bauherren die Qualität der Bauplanung, Ausschreibung, Vergabe und der Objektüberwachung sichern. Die Höhe der Vergütung ermittelt sich im Wesentlichen nach der Aufgabenstellung, dem Schwierigkeitsgrad, den anrechenbaren Kosten und den erbrachten Leistungen.

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