Anzeige Informationen und Tipps für Grenzgänger in die Schweiz

Die Oberbadische
Berufspendler in die Schweiz haben bei Steuern und Krankenversicherungen einiges zu beachten. Foto: Heinz Vollmar Foto: Die Oberbadische

Kreis Lörrach (mv). Für Grenzgänger in die Schweiz gab es zum

Kreis Lörrach (mv). Für Grenzgänger in die Schweiz gab es zum Jahreswechsel erfreuliche Nachrichten, denn einige Krankenversicherungen nach dem gesetzlichen Grenzgängermodell (KVG) haben zu Beginn des Jahres ihre Beiträge gesenkt. Es war daher ratsam zu prüfen, ob sich ein Wechsel in eine andere Krankenkasse lohnt. Die Ersparnis könnte bei einem Wechsel zu einem günstigeren Anbieter dann in Zusatztarife für Pflege, Zahnbehandlungen, stationäre Krankenhausbehandlungen oder in eine zusätzliche Altersversorgung investiert werden, raten zahlreiche Versicherer.

Beim privaten Grenzgängermodell Mondial (VVG) wird indes allen aktiven Grenzgängern empfohlen, bei den schweizerischen Behörden die Genehmigung für einen Wechsel in den gesetzlichen KVG-Tarif zu versuchen.

Grundsätzlich gilt jedoch, dass Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, die Möglichkeit haben, sich bei der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Die Beiträge sind einkommensabhängig. Für Grenzgänger gilt seit dem Jahr 2018 ein Höchstbetrag in Höhe von 814,20 Euro.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass man sich bei einer deutschen Krankenversicherung privat versichert. Die Beitragszahlung ist dann einkommensunabhängig. Die Höhe der Beiträge bestimmt sich nach der Wahl der Leistungen und der entsprechenden Tarife.

Nur geringe Leistungen im Pflegefall verspricht indes die gesetzlich anerkannte schweizerische Krankenversicherung. Je nach Krankenkasse sind die Beiträge unterschiedlich hoch, eine beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen ist ausgeschlossen.

In Sachen Altersvorsorge winken Grenzgängern ab diesem Jahr erhebliche Steuervorteile, wenn sie zum Beispiel in eine sogenannte Direktversicherung als dritte Säule investieren. Bei der Steuererklärung im Jahr 2021 können die Steuerpflichtigen dann bis zu 3000 Euro vom Finanzamt zurückerhalten.

Es ist dabei unerheblich, ob man nur 500 Euro oder 1000 Euro oder den Maximalbetrag in Höhe von 6624 Euro einbezahlt. Steuern müssen für die eingezahlten Beträge nicht entrichtet werden, und man muss sich heute auch noch nicht entscheiden, ob man die Auszahlung als lebenslange Rente oder als Kapitalzahlung wünscht. Damit man als Grenzgänger (in der Schweiz) über eine solche Grenzgänger-Direktversicherung in Deutschland erheblich Steuern sparen kann, ist die einzige Voraussetzung, dass der Schweizer Arbeitgeber als Versicherungsnehmer unterschreibt. Weitere Möglichkeiten als Grenzgänger, Steuern zu sparen, bieten die Rürup-/Basis-Rente, die Privat-Rente, die Riester Rente oder die dritte Säule (Schweiz) für diejenigen, die als sogenannte Aufenthalter mit B-/C-Ausweis in der Schweiz wohnen und dort steuerpflichtig sind. Entsprechende Informationen sind über die Grenzgängerberatungsstellen erhältlich.

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