In Sachen Altersvorsorge winken Grenzgängern ab diesem Jahr erhebliche Steuervorteile, wenn sie zum Beispiel in eine sogenannte Direktversicherung als dritte Säule investieren. Bei der Steuererklärung im Jahr 2021 können die Steuerpflichtigen dann bis zu 3000 Euro vom Finanzamt zurückerhalten.
Es ist dabei unerheblich, ob man nur 500 Euro oder 1000 Euro oder den Maximalbetrag in Höhe von 6624 Euro einbezahlt. Steuern müssen für die eingezahlten Beträge nicht entrichtet werden, und man muss sich heute auch noch nicht entscheiden, ob man die Auszahlung als lebenslange Rente oder als Kapitalzahlung wünscht. Damit man als Grenzgänger (in der Schweiz) über eine solche Grenzgänger-Direktversicherung in Deutschland erheblich Steuern sparen kann, ist die einzige Voraussetzung, dass der Schweizer Arbeitgeber als Versicherungsnehmer unterschreibt. Weitere Möglichkeiten als Grenzgänger, Steuern zu sparen, bieten die Rürup-/Basis-Rente, die Privat-Rente, die Riester Rente oder die dritte Säule (Schweiz) für diejenigen, die als sogenannte Aufenthalter mit B-/C-Ausweis in der Schweiz wohnen und dort steuerpflichtig sind. Entsprechende Informationen sind über die Grenzgängerberatungsstellen erhältlich.