Berlin - Die Bundesregierung verschärft die Regeln für Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger. Bei Ablehnung einer Arbeit müssen sie bald mit höheren Strafen rechnen. Das Bundeskabinett brachte einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg. Wer etwa eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, muss künftig sofort mit einer deutlicheren, nämlich 30 Prozent betragenden Kürzung der Grundsicherung für drei Monate rechnen. Wer Termine im Jobcenter ohne Grund nicht wahrnimmt, soll eine Leistungsminderung von 30 Prozent statt bisher 10 Prozent für einen Monat erhalten.