Sie hält Christian B. für schuldig, eine 70 bis 80 Jahre alte Frau in ihrer Ferienwohnung vergewaltigt und dabei gefilmt haben. Einem Zeugen, der angab, die Tat auf einem Video gesehen und den Angeklagten erkannt zu haben, attestierte Lindemann eine "nachvollziehbare Schilderung". Aber: Das Opfer konnte nie ermittelt werden und der Verbleib des Videos ist unklar.
Dasselbe gilt für die zweite vorgeworfene Vergewaltigung, für die ein weiterer Zeuge aus Sicht der Staatsanwaltschaft bedeutend war. Von der Befragung dieses Zeugen durch die Kammer zeigte sich die Staatsanwaltschaft "erschrocken". Er sei am Ende so fertig gewesen, dass er die Vergewaltigung einer Jugendlichen vor Gericht nur noch vermutete. Das reiche natürlich nicht und müsse zu einem Freispruch von diesem Vorwurf führen, befand Lindemann.
Mutmaßliches Opfer aus Irland sagte mehrere Tage in Braunschweig aus
Zur dritten vorgeworfenen Vergewaltigung konnte das Opfer aus Irland über mehrere Tage in Braunschweig vernommen werden. Sie habe etwa 20 Jahre nach der Tat eine "beeindruckende Erinnerung" gezeigt und mehrere Merkmale benannt, die auf den Angeklagten zutreffen, sagte die Oberstaatsanwältin. Sie verwies zudem auf das Vorgehen mit sadistischen Zügen, das der Angeklagte in eigenen Texten ähnlich beschrieben habe.