Auggen 3500 Bürger haben Anspruch

Weiler Zeitung

Lärmschutz

Auggen/Müllheim (boe). Den Bürgerinitiativen geht es bei ihrer Forderung nach einer Tieflage der Trasse auf der Strecke Müllheim-Auggen vor allem auch darum, bis zu sieben Meter hohe Schallschutzwände zu verhindern, wie sie gestern erneut deutlich machten.

Rund 1500 Wohnungen, etwa 3500 Menschen entlang des Abschnitts, haben Anspruch auf den gesetzlichen Lärmschutz. Der lässt sich mit Schallschutzwänden mit bis zu vier Metern Höhe (Müllheim) und bis zu 5,5 Metern (Auggen) realisieren. Dadurch würde sich die Zahl der Betroffenen auf 104 Wohnungen reduzieren.

Ein besserer Schutz, der sogenannte Vollschutz, ist aber nur mit Lärmschutzgalerien zu machen, die rund sieben Meter Höhe erreichen.

Der Vollschutz wurde von der Politik zugesagt. Wie dieser Schallschutz konkret ausgestaltet wird, sei nun zusammen mit den betroffenen Grundstückseigentümern und Gemeinden abzustimmen, erläuterten die Bahnvertreter beim Pressegespräch. „Wir können Galerien bauen, aber nicht gegen den Willen der Betroffenen“, meinte dazu Christoph Klenert.

Angesichts der Zahl der Betroffenen sei eine Tieflage jedenfalls unverhältnismäßig und nicht finanziell vertretbar.

Kostenargument

Den Vorwurf der Bürgerinitiativen, es handle sich bei der Investitionssumme von 385 Millionen Euro um eine 100-prozentige Kostensteigerung, wiesen die Bahnvertreter entschieden zurück. „Das ist, als wenn man Birnen mit Äpfeln vergleicht“, meinte Klehnert. Bei den Kosten von 385 Millionen handle es sich um eine Konkretisierung, unter Berücksichtigung aller Bau- und Planungskosten – einschließlich Unwägbarkeiten und Risiken. Darin seien auch die Kosten für den „Schallschutz über das gesetzliche Maß hinaus“ enthalten. Diese Zahl könne deshalb nicht mit den von den Bürgerinitiativen genannten Kosten aus einem Trassenvariantenvergleich der Vergangenheit verglichen werden, hieß es weiter. Durch die allgemeinen Kostensteigerungen würden vielmehr die Kosten für die Tieflage weiter steigen, die Differenz zur Bahnvariante nochmals deutlich die 250-Millionen-Marke überschreiten.

Beispiel Eimeldingen

Vergleiche mit Eimeldingen seien ebenso nicht passend, meinten die Bahnvertreter. Heute wären an dieser Stelle solch hohe Wände wohl auch aus Bahnsicht nicht mehr denkbar: „Das waren andere Zeiten und andere Sitten“, meinte Klenert. Im Fall von Eimeldingen handle es sich um reines Wohngebiet, während beim hiesigen Abschnitt Häuser in Gewerbe- und Mischgebieten betroffen seien.

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