Behörde: Wohnen zulässig
Die Behörden sind indes anderer Auffassung, wie Feldmann in seinen Ausführungen deutlich machte. Er verwies auf die Stellungnahmen der verschiedenen Fachbehörden, wie zum Beispiel des Landwirtschaftsamts. Diese lagen im Februar noch nicht vor. Ausschlaggebend für die Zustimmung sei die Stellungnahme des Fachberaters für Imkerei des Regierungspräsidiums gewesen.
Demnach wurde zum einen die landwirtschaftliche Privilegierung der Berufsimkerei bestätigt, womit das Vorhaben im Außenbereich zulässig sei. In diesem Zusammenhang stellte er klar, dass ein solches Projekt weder im Gewerbe- noch Wohngebiet in Frage komme. Die Betriebsgröße sei „realistisch und nachvollziehbar“.
Der Bauherr, Emil Jacoby, besitze zudem bereits einschlägige Erfahrungen. Sein Businessplan sei überzeugend, so der Leiter der Unteren Baurechtsbehörde. Einen Betrieb in dieser Art gebe es vielleicht noch einmal in Deutschland, so Feldmann, der das Alleinstellungsmerkmal hervorhob und auch auf die hohe Wertigkeit, Demeter-Qualität und Königinnen-Zucht verwies.
In dieser Größenordnung
Bei einer professionellen Imkerei in dieser Größenordnung sei auch die Wohnnutzung rechtlich zu befürworten. Feldmann begründete dies unter anderem damit, dass der Betrieb zeitlich gebundene Arbeiten zu jeder Tages- und Nachtzeit erfordere. Außerdem sei mit Blick auf Diebstahl und Vandalismus eine konstante Überwachung geboten.
Fraglich sei nur die Größe des geplanten Wohnhauses, hier bedürfte es einer Änderung, meinte Feldmann.
Noch kein Bauantrag
In diesem Zusammenhang machte er deutlich: „Dies hier ist kein Bauantrag, sondern lediglich eine Bauvoranfrage.“ Sie stelle das Grundgerüst dar für die weitere detaillierte Planung. Für eine Baugenehmigung gebe es eine Reihe von Bedingungen und Auflagen, die zu erfüllen seien. Voraussetzung sei zum Beispiel, dass die Pachtverträge für die knapp fünf Hektar große landwirtschaftliche Fläche vorgelegt werden, meinte Feldmann. Außerdem brauche es einen Entwässerungsplan.
Die Erschließung des Areals, das im Gewann „Rebhühnermatten“ liegt (auf den Äckern Richtung Steinenstadt, auf Höhe Siedlung Bismarckweg), ist generell ein Knackpunkt. Es gibt keinen Anschluss an Wasser und Strom. So sieht der Bürgermeister bisher als einzige Lösung, dass sich der Bauherr mit der Stadt Neuenburg ins Benehmen setzt. Das Ganze sei mit einem großen Aufwand und hohen Kosten verbunden, meinte Waldkirch.
Auf 1200 Völker erweitern
Der Bauherr will das Vorhaben bis 2025 umsetzen, die Investitionssumme beträgt etwa zwei Millionen Euro.
Emil Jacoby betreibt bereits gewerblich Imkerei und hat derzeit nach eigenen Angaben 236 Bienenvölker an sieben verschiedenen Standorten. Drei Standorte sind auf Auggener Gemarkung, weitere in Frankreich. In den nächsten drei Jahren will er seinen Betrieb auf 1200 Völker erweitern. Die jährliche Produktion würde dann bei etwa 60 000 Kilogramm Honig liegen.
Halle und Hühnerställe
Dafür will er eine rund 900 Quadratmeter große Halle bauen, in der unter anderem eine Schleuderstraße und ein Kühllager Platz finden.
Jacoby plant auch Unterkünfte für insgesamt vier Saison-Arbeitskräfte und Auszubildende. Diese dürfen allerdings nicht in einem separatem Bau entstehen, sondern müssen direkt an die Betriebsstätte angebaut werden, so Feldmann.
Der Bauherr will zudem mobile Hühnerställe einsetzen, um sein Angebot zu erweitern. In das geplante Wohnhaus will Jacoby mit seiner Familie ziehen.
„Was passiert, wenn der Bauherr in fünf Jahren feststellen sollte, dass er sich komplett übernommen hat“, wollte Rainer Meyer-Fichtlscherer (Auggener Alternative/SPD) wissen. Sollte der Betrieb insolvent gehen, ist auch die Wohnnutzung verwirkt, entgegnete Feldmann. „Solitäres Wohnen auf weiter Flur ist nicht möglich“, stellte er klar.
Beschluss rechtswidrig
Am Ende blieb das Gros der Auggener Gemeinderäte bei ihrer Meinung: Vier stimmten gegen das Wohnhaus im Außenbereich, darunter auch Bürgermeister Waldkirch, drei dafür, und drei enthielten sich.
Da der Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler diesen Beschluss als rechtswidrig erachtet, wird die Behörde nun das gemeindliche Einvernehmen ersetzen und die Bauvoranfrage sowohl für Betriebsstätte als auch Wohnhaus sowie Saison-Arbeitskräfte-Unterkunft als zulässig erklären, bestätigte Feldmann gestern am Redaktionstelefon.