Bauamtsleiter Björn Sum hatte die Punkte Dachbegrünung, Fassadengestaltung und Betreiber- beziehungsweise Personalwohnungen, über die abgestimmt wurde, zusammengestellt. Bürgermeister Ulli Waldkirch erläuterte dazu Einzelheiten.
Die räumliche Unterteilung des neuen geplanten Gewerbegebiets „Ob dem Bären“ und die Gestaltung der Gebäude waren Punkte auf der Tagesordnung des Auggener Gemeinderats. Nach der ersten freiwilligen Offenlage sind erste Änderungen in die Planung mit eingeflossen.
Bauamtsleiter Björn Sum hatte die Punkte Dachbegrünung, Fassadengestaltung und Betreiber- beziehungsweise Personalwohnungen, über die abgestimmt wurde, zusammengestellt. Bürgermeister Ulli Waldkirch erläuterte dazu Einzelheiten.
„Wir haben im Vorfeld der Planungen 42 Behörden angeschrieben, ein Anliegen war es im Vorfeld auch, dass wir vom Gewerbegebiet aus eine Zufahrt auf die B 3 bekommen – das wurde nämlich zuerst abgelehnt“, berichtete Waldkirch. Erst nachdem man den seitlichen Grünstreifen zwischen Gewerbegebiet und B 3, der zunächst recht breit geplant war, schmaler konzipierte, wurde die gesonderte Abfahrt vom Gewerbegebiet auf die B3 genehmigt. Eine ursprünglich vorgesehene Sonderfläche für eine erweiterte Hotelbebauung im nördlichen Teil des künftigen Gewerbegebiets ist nicht mehr vorgesehen, dort wird es „eingeschränktes, nicht lärmendes Gewerbe geben“, fuhr Waldkirch fort. Eine weitere schmale Fläche vor der Firma Jacoby könnte zum Parken genutzt werden.
Für die entstehenden Gebäude im Gewerbegebiet ist die Begrünung von 30 Prozent aller Dachflächen vorgesehen. Konkret geht es darum, dass die Gemeinde mit dieser Vorgabe zu einer nachhaltigen Regenwasserrückhaltung, zur Verbesserung des Mikroklimas und der ökologischen Qualität des Gebietes beitragen will. Zusätzlich besteht eine Pflicht zur Installation von PV-Anlagen. Die Fassaden sollen sich nicht als geschlossene eintönige Flächen oder als Flächen mit auffälligen Farben präsentieren. Deshalb wurde die Einführung einer Fassadenbegrünung ab einer Wandfläche von 100 Quadratmeter angesetzt. Diese Vorgabe gilt nur für die Hauptgebäude. Eine Begrünung trägt ebenfalls zur Verbesserung des Mikroklimas bei, optisch werden zudem große Flächen, die keine Unterbrechungen, wie etwa Fenster, aufweisen, durch Begrünungen aufgewertet. Begrünungen können dabei Kletterpflanzen aber auch vor der Fassade gepflanzte Bäume sein.
Betreiberwohnungen sollen nur in Verbindung mit der gewerblichen Nutzung im Zusammenhang stehen, sie dürfen nicht überwiegend die Nutzung eines Gewerbegebäudes prägen. Der Gemeinderat stimmte den Beschlussvorschlägen zur Dach- und Fassadenbegrünung und zu den begrenzenden Faktoren für Betreiberwohnungen einstimmig zu. Waldkirch und Sum informierten noch zu den Höhen der Gebäude. Danach gefragt hatte Rainer Meyer-Fichtlscherer, der wissen wollte, ob sich die neue Bebauung an der Höhe der Finanzkanzlei orientiere – diese liegt bei elf Meter. Die Traufhöhe der neuen Gebäude soll bei zehn Meter, die Firsthöhe bei höchstens 15 Meter „aber die 15 Meter gelten nur im zweiten Riegel der Bebauung, also nicht für die Gebäude entlang der B 3 liegen, damit sie optisch nicht so wuchtig werden“, war der Hinweis von Waldkirch. Ursprünglich nämlich war einmal vorgesehen gewesen, dass von der B 3 aus das Sichtfenster auf den ortsbildprägenden Blickfang des historischen „Bären“ über die Länge des in der ersten Planung noch rund acht Meter breit angelegten Grünstreifen frei gehalten werden sollte.