Darüber hinaus legte der Gemeinderat das Ende der Bewerbungsfrist fest. Bewerbungen können ab dem ersten Tag nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger bis Montag, 14. Juni, um 18 Uhr eingereicht werden.
Die Einreichungsfrist für einen etwaigen zweiten Wahlgang, falls kein Bewerber mehr als 50 Prozent der Stimmen auf sich vereint, endet am Mittwoch, 14. Juli. Die verbleibenden anderthalb Wochen seien ausreichend, um Wahlzettel zu drucken und Briefwahlunterlagen zu verschicken, antwortete Ehret auf Nachfrage aus dem Gemeinderat. Ein Abstand von drei statt zwei Wochen zwischen den Wahlgängen sei zwar möglich, in der Vergangenheit und in anderen Gemeinden hätten sich die zwei Wochen aber als ausreichend erwiesen. Zudem gab er zu bedenken, dass der zweite Wahltermin dann in den Sommerferien liege.
Festgelegt wurde auch, dass es nur einen Wahlbezirk geben soll. Angesichts der Einwohnerzahl könne zwar ein zweiter Wahlbezirk eingerichtet werde, allerdings seien ein Wahlbezirk und ein Wahllokal ausreichend, da sowieso angesichts der Corona-Pandemie die Wähler verstärkt das Briefwahlangebot nutzen würden.