2016 hatte ein Landwirt Klage gegen die Gemeinde eingereicht, weil er seine Kirschenplantage durch Staubimmissionen in Mitleidenschaft gezogen sah, die vom Autoverkehr auf besagtem Weg herrührten. Im Mai 2017 erging schließlich das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg, das dem klagenden Obstbauer Recht gab.
Eine Asphaltierung des Teilstücks hätte knapp 23 000 Euro gekostet. Das Angebot lag damit deutlich über der Kostenschätzung von 16 000 Euro. Eine solche außerplanmäßige Ausgabe schien den meisten Räten nicht mehr verhältnismäßig, weshalb der Gemeinderat die Vergabe der Arbeiten mit neun Gegenstimmen bei zwei Ja-Stimmen (Bruno Kiefer und Michael Muser) ablehnte. „Schwer entsetzt“ über die Summe zeigte sich etwa Barbara Schroeren-Boersch (Auggener Alternative/SPD), die der Auftragsvergabe jetzt nicht mehr zustimmen wollte. Zumal sie ursprünglich auch davon ausgegangen sei, dass der Weg nach der Asphaltierung für den öffentlichen Verkehr freigegeben werde.