Bad Bellingen 20 Wohnungen am Hang entstehen

Weiler Zeitung
Auf dieser Baufläche werden vier Terrassenhäuser entstehen. Foto: Jutta Schütz Foto: Weiler Zeitung

Bebauung: Terrassenhäuser werden im Kernort realisiert / Pläne reichen bis in die 1970er Jahre zurück

Das große, noch freie Grundstück unterhalb der Hertinger Straße und oberhalb der Hofstraße im Kernort wird mit vier Panorama-Terrassenhäusern bebaut. Der Gemeinderat beschloss nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und Anregungen aus der Offenlage die fünfte Änderung des Bebauungsplans „Hinterm Hof“ als Satzung.

Von Jutta Schütz

Bad Bellingen. Damit wird eine schon vor 40 Jahren in ähnlicher Form anvisierte Bebauung realisiert werden. Sechs Gemeinderäte stimmten dafür, zwei Räte votierten gegen die Satzung, drei Räte enthielten sich der Stimme.

Bebauungsplan „Hinterm Hof“ von 1975

Bereits in den 1970er Jahren hatte es Pläne für Terrassenhäuser an dieser Stelle gegeben, die aber nicht umgesetzt wurden. Erstmals in Kraft getreten war der Bebauungsplan „Hinterm Hof“ am 23. Januar 1975, er wurde mehrfach angepasst und verändert, wie Planer Tilman Liewer erklärte. Beispielsweise hatte die dritte Änderung noch Satteldächer verzeichnet.

20 Appartements zwischen 100 und 160 Quadratmetern

Für das neue Konzept mit vier Baustreifen und damit vier Häusern mit fünf bis sechs Ebenen und insgesamt rund 20 Appartements zwischen 100 und 160 Quadratmetern seien Satteldächer indes hinderlich, weshalb Flachdächer wieder zugelassen wurden, heißt es in der Beschlussvorlage.

Durch eine zentrale Tiefgarage entfallen Parkplätze in der Hofstraße ebenso wie Flächen für öffentliche Stellplätze, die nun dem Baugrundstück zugeschlagen werden. Der Änderungsbereich ist 4606 Quadratmeter groß, überbaut werden 2392 Quadratmeter. 1152 Quadratmeter des Grundstücks müssen unversiegelt bleiben. In der artenschutzrechtlichen Einschätzung zur Planung wird angemerkt, dass der mit der Rodung der auf dem Gelände befindlichen Bäume verbundene Strukturverlust ausgeglichen werden muss.

Der Zugang zu den Häusern erfolgt von der Hangseite aus über durchgehende Gassen. Ein Schrägaufzug soll überdies die Appartements barrierefrei verbinden. Insgesamt waren zwölf Stellungnahmen zur Planung eingegangen. Vier davon, darunter die des Landratsamts, äußerten keine Anregungen und Bedenken.

Bedenken wegen Verkehr und „wuchtiger Erscheinung“

Die Einsprüche und Bedenken richteten sich vor allem gegen das erwartete höhere Verkehrsaufkommen, gegen die Anordnung der Tiefgaragenzufahrt und gegen das insgesamt zu erwartende „wuchtige“ Erscheinungsbild des Gebäudekomplexes, der das Ortsbild negativ beeinflusse, wie ein Anwohner seinen Einspruch begründete.

Auch nicht alle Gemeinderäte waren glücklich mit dem Aussehen der Terrassenhäuser und empfanden die Planung als „viel zu klobig“, selbst wenn nun vier durch Gassen aufgelockerte Einzelhäuser anstelle des ursprünglich geplanten Komplexes mit drei zusammenhängenden Gebäuden entstehen. Insbesondere vom Dorfkern aus gesehen entstehe ein „großer Gebäuderiegel am Hang, der überhaupt nicht zur umgebenden Bebauung passt – das Ding ist viel zu groß“, kritisierte Gemeinderat Wolfgang Müller (Freie Wähler).

Liewer stellte dazu fest, dass in der Tat ein wuchtiger Gebäudekomplex entstehe, „was aber aufgrund des bereits bestehenden, 40 Jahre alten Planungsrechts erfolgt – und nicht aufgrund der Bebauungsplanänderung“, sagte er. Immerhin werde durch die Unterbringung der Parkplätze in einer Tiefgarage die Nachbarschaft entlastet, hielt er fest. Trotzdem befürchtete Frank Fuchs (CDU), dass es zu Parkproblemen besonders in der Hertinger Straße komme. „Dort wird schon jetzt abends beim älteren Terrassenhaus in doppelter Reihe geparkt“, gab er zu bedenken.

Wirkt sich Neubau auf Luftqualität aus?

Müller verwies zudem auf die Möglichkeit, dass der Gebäudekomplex die Hangabwinde unterbrechen könnte, die die Frischluftzufuhr in den Kurort sichern und erinnerte damit an die Vorgaben zur Überprüfung der Luftqualität durch den Deutschen Wetterdienst. Die Einhaltung der Luftqualitätsnormen ist für das Führen des Prädikats „Luftkurort“ Bedingung. Die Hangabwinde sichern dabei die Verbesserung der Luftqualität in der Tallage (wir berichteten), erläuterte Müller.

Hauptamtsleiter Hubert Maier ging aber davon aus, dass durch die schmaleren Gebäude, die wegen der Gassen keinen zusammenhängenden Baukörper bilden, die Luftzufuhr durch Hangabwinde Richtung Kurort nicht gestört werde.

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