Bad Bellingen Aufnahmestopp aufgehoben

Weiler Zeitung
Patienten mit ärztlicher Verordnung können sich wieder für das Funktionstraining in den Balinea Thermen anmelden. Foto: zVg Foto: Weiler Zeitung

Funktionstraining: Anmeldungen mit ärztlicher Verordnung wieder möglich

Bad Bellingen. Patienten mit ärztlicher Verordnung können sich jetzt wieder für das Funktionstraining in den Balinea Thermen anmelden – für den Trainingsbeginn ab dem 7. Januar. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Bade- und Kurverwaltung (BuK) hervor. Der Aufnahmestopp, der im Frühjahr erfolgte, hatte für Kritik gesorgt (wir berichteten). Unter anderem aus personellen Gründen waren die Zeiten für die Wassergymnastik zum 1. März von 62 auf 42 Zeiten an fünf Tagen der Woche zurückgefahren worden.

„Die große Nachfrage nach Funktionstraining hat den Betreiber der Balinea Thermen Anfang des Jahres dazu gezwungen, einen Aufnahmestopp für ärztliche Verordnungen einzuführen“, heißt es in der Mitteilung der BuK. Die Kapazitäten in der Therme seien überlastet gewesen, „ein geregelter Ablauf der Trainingszeiten und die erforderliche Trainingsqualität konnten nicht mehr gewährleistet werden“.

BuK-Geschäftsführer Dennis Schneider erklärt dazu: „Wenn zu viele Gäste am Training teilnehmen, kann der Therapeut nicht ausreichend auf die einzelnen Teilnehmer eingehen. Oft sind Bewegungskorrekturen erforderlich, die dann leider nicht berücksichtigt werden können.“ Um dem Qualitätsanspruch Rechnung zu tragen, werde es ab Januar festterminierte Gruppen geben.

„Da es aktuell noch laufende Verordnungen gibt, wird es vorübergehend offene und terminierte Funktionstrainingsgruppen geben“, so Schneider. Patienten mit neuen Verordnungen können ausschließlich an den terminierten Gruppen teilnehmen. Ein Wochenplan mit allen offenen und terminierten Gruppen ist unter www.balinea.de oder in der Therme erhältlich.

Der Anbieter des Funktionstrainings ist die Rheuma-Liga BW. Das Training findet in Kooperation mit den Balinea Thermen statt. Die Terminierung erfolgt ausschließlich über die Rheuma-Liga, Ansprechpartnerin ist Elvira Heydeck. Sie vergibt feste Trainingszeiten an die Patienten. Sobald ein Patient einen festen Termin erhalten hat, kann er die Verordnung an der Thermalbadkasse einreichen.

Voraussetzung für die Teilnahme am Funktionstraining sei eine ärztliche Verordnung, die spätestens 14 Tage vor Trainingsbeginn vollständig an der Thermalbadkasse eingereicht wird. Die Verordnung müsse von der Krankenkasse genehmigt sein „und alle eventuellen Zusatzschreiben müssen vollständig und unterzeichnet vorgelegt werden“, heißt es weiter. Angenommen werden nur Verordnungen mit einer Trainingsteilnahme pro Woche.

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