Bad Bellingen Aus für die Windkraft am Blauen?

Weiler Zeitung
Minister Hauks neue Abstandsregel für Windräder bei der Pachtvergabe durch den Staatsforst stößt auf Kritik: (v.l.) MdL Josha Frey (Grüne) mit den Vertretern des Vereins und der Genossenschaft Bürgerwindrad Blauen Peter Schalajda, Georg Hoffmann und Kurt Mayer. Auf dem Foto fehlt Manfred Steinbach. Foto: Dorothee Philipp Foto: Weiler Zeitung

Windkraftstandorte: Landtagsabgeordneter Frey und Bürgerwindrad kritisieren neue Abstandsregel

Von Dorothee Philipp

Erstaunen und Verärgerung bei den Grünen hat ein Beschluss des baden-württembergischen Landwirtschaftsministeriums hervorgerufen, nach dem bei der Verpachtung von Staatswaldflächen an Betreiber von Windenergieanlagen (WEA) ein Mindestabstand von 1000 Metern zu bestehender Wohnbebauung einzuhalten ist. Die rechtlichen Grundlagen nennen einen Mindestabstand von 700 Metern. Die neue Regelung betrifft die geplanten WEA-Standorte im Bereich des Blauen.

Bad Bellingen-Hertingen. Sie mache aber, wenn sie konsequent umgesetzt würde, den Bau von WEA auf Staatswaldflächen im ganzen Land praktisch unmöglich, stellte der grüne Landtagsabgeordnete Josha Frey gestern bei einem Mediengespräch im Landhaus Ettenbühl fest. Damit konterkariere die Regierung ihre selbst gesteckten Ziele, mit dem Ausbau der Windkrafterzeugung einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Was Frey noch ärgert, ist die Art und Weise, wie Landwirtschaftsminister Peter Hauk die Regelung quasi unter der Hand eingeführt hat und wie er nun mit der entsprechenden Anfrage der Fraktion umgeht. Die Antworten kämen verzögert und unvollständig, die Inhalte seien unkonkret. Für Frey stellt sich die Frage, warum Hauk für einen landeseigenen Betrieb wie den Staatsforst schärfere Bedingungen stellt als für andere Waldeigentümer gelten.

Anders als beim von Verkehrsminister Hermann für die A 81 geforderten Tempolimit sei eine öffentliche Diskussion um die neuen Abstände bisher ausgeblieben. Ein Minister könne in seinem Ressort durchaus selbstständig Regeln auf den Weg bringen, erklärte Frey, diese aber müssten mit dem Koalitionsvertrag vereinbar sein. Im Fall der Verpachtungskriterien von Staatswald für umweltfreundliche Energieerzeugung sei das nicht der Fall.

Kritik an „Blockadepolitik“

Seinen Standpunkt teilen auch die drei Genossenschaften Bürgerwindrad Blauen, die Bürger-Energie Südbaden (BEGS) und die Elektrizitätswerke Schönau (EWS). Ihre Vertreter finden deutlichere Worte des Ärgers: „Die Blockadepolitik der CDU beschäftigt uns schon seit Jahren“, sagte Georg Hoffmann, Vorstandsmitglied im Verein Bürgerwindrad Blauen. Gerade am Blauen habe man realistische Chancen nur auf den Staatswaldflächen, die auf der Gemarkung Malsburg-Marzell liegen, weil die anderen Anliegergemeinden Badenweiler, Schliengen und Müllheim sich ohnehin gegen Windräder auf dem Blauen wehren. Mit der neuen Regel sei das Projekt WEA im Blauengebiet faktisch gestorben.

Für Manfred Steinbach, Vorstandsmitglied der Genossenschaft Bürgerwindrad Blauen, ist die neue Regel klar gegen die Koalitionsvereinbarung gerichtet, und sein Vorstandskollege Peter Schalajda findet, Hauk mache damit seine eigene, persönliche Windenergiepolitik. Steinbach hat deswegen am 19. Oktober auch an Ministerpräsident Kretschmann geschrieben mit der „dringenden Bitte um Überprüfung des höchst eigenmächtigen Verhaltens von Minister Peter Hauk im Zusammenhang mit der Ausschreibung des Staatsforstes von geeigneten Waldgrundstücken“.

100 000 Euro in Windmessung investiert

Im Vertrauen auf die Verlässlichkeit der geltenden Regeln habe die Bürgergenossenschaft Windrad Blauen 100 000 Euro in eine Windmessung investiert. Eine Antwort des Regierungschefs liegt noch nicht vor. Von Hauk kam zwischenzeitlich eine Antwort an Frey, mit der dieser jedoch nicht zufrieden ist. Hauk habe zentrale Fragen immer noch nicht beantwortet. Hauk dagegen schreibt, in der Sitzung des zuständigen Ausschusses am 25. Oktober sei der Antrag eingehend behandelt und dann für erledigt erklärt worden.

Die Abstandsregelung für WEA zu Wohngebieten ist lediglich ein Schritt in einem umfangreichen Genehmigungsverfahren und betrifft die Lärmemission.

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