Abweichung von ILEK
Für den als Biotop geltenden Waldstreifen an der Bahnlinie soll eine Ausnahme vom Biotopschutz erarbeitet und der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) vorgelegt werden. Die Waldfläche entlang der Rheinstraße wird umgewandelt in einen zehn Meter breiten Niederwald. Betreffs des Erhalts der Biotopverbundsverflächen laut Integriertem Ländlichen Entwicklungskonzept (ILEK), das auch der Verbesserung der Agrarstruktur dient, muss von diesem abgewichen werden, da das Plangebiet eine der wenigen realisierbaren Entwicklungsflächen der Gemeinde darstellt. Hier, so Messerschmidt, überwiege der Zweck der Schaffung von Wohnraum die Belange des Biotopverbunds.
Wie Alexandra Kutz vom Landschaftsplanerbüro Faktorgrün feststellte, gelten die Obstbäume im Plangebiet als geschützter Streuobstbestand. Hierfür und für die ebenfalls als Biotop geltende Feldhecke im Osten des Gebiets ist ein Antrag auf Befreiung vom Biotopschutz bei der UNB erforderlich. Laut Umweltbericht wurden auf zwei Gartengrundstücken Orchideen gefunden. Ein Vorkommen des streng geschützten Käfers „Körnerbock“ konnte nach einer nochmaligen genauen Untersuchung der Gehölze 2023 nicht nachgewiesen werden, auch das Vorkommen von Haselmäusen wurde nicht festgestellt.
Eidechsen vergrämen
Für den Gartenrotschwanz gibt es eine 0,5 Hektar große Ausgleichsfläche im „Großloch“, für Star und Haussperling werden Nistkästen angebracht. Zaun- und Mauereidechsen sollen vergrämt und umgesiedelt werden in eine 0,76 Hektar große Ausgleichsfläche nahe des Naturschutzgebiets „Rütscheten“. Zwei weitere Ausgleichsflächen werden auf einer jetzigen Fettwiese und einem Acker geschaffen.