Bad Bellingen Baugebiet rückt immer näher

Silke Hartenstein
Das Kleingartenareal mit Blickrichtung auf das vorhandene Wohngebiet Foto: Silke Hartenstein

Das geplante Neubaugebiet Rheinstraße-Nord beschäftigt Bad Bellingens Gemeinderat seit 2018. Auf dem 1,88 Hektar großen Areal zwischen Rheinstraße und Bahnlinie sollen 100 Wohneinheiten für rund 220 Einwohner entstehen.

Die Kleingärten und landwirtschaftlich genutzten Flächen am Nordrand von Bad Bellingen fallen weg, um das Baugebiet zu verwirklichen. Die Gemeinde will sich um Ersatzflächen bemühen. Ursprünglich sollte das Neubaugebiet im beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13b ohne Umweltprüfung verwirklicht werden. Da dies seit Juli 2023 nicht mehr möglich ist, wird es nun fortgeführt.

Planung schreitet voran

Mit zwei Gegenstimmen billigte der neue Gemeinderat den fortgeschriebenen Entwurf des Bebauungsplans, beschloss die Weiterführung des Verfahrens und die zweite Offenlage von August bis September. Julia Messerschmidt vom Büro fsp Stadtplanung hofft auf einen Satzungsbeschluss im Oktober. Zeit dafür hat die Gemeinde bis spätestens 31. Dezember.

Messerschmidt präsentierte den Gemeinderäten den aktuellen Planungsstand. 1,45 Hektar sind für Wohnbebauung vorgesehen. Die hier vorliegende Bedarfsüberschreitung von 0,16 Hektar sei begründet durch den hohen Siedlungsdruck und für das Landratsamt in Ordnung, so Messerschmidt. Das Regierungspräsidium habe mündlich sein Einverständnis signalisiert.

Keine grünen Fassaden

Der Rest des 1,88 Hektar großen Gebiets verteilt sich auf Straßen, Fußwege, öffentliche Parkplätze und eine 1200 Quadratmeter große öffentliche Grünfläche. Eine Fassadenbegrünungspflicht ist nicht vorgesehen, sie wäre teuer und aus brandschutzrechtlichen Gründen bei größeren Gebäuden schwierig umsetzbar. Einzäunungen müssen soviel Abstand vom Boden haben, dass kleine Tiere sie unterqueren können. Entlang der Bahngleise wird die Deutsche Bahn eine Lärmschutzwand anschließend an die bereits vorhandene errichten und für deren Pflege und Unterhalt zuständig sein.

Unter anderem die lange Nutzung des Gebiets durch Kleingärtner hat die Artenvielfalt befördert und gestaltet die Ausweisung zum Baugebiet kompliziert. Der nördliche bewaldete Rand soll für die dortigen Fledermausarten erhalten bleiben, dazu kommen zehn neue Nistkästen und künftige „Quartierbäume“ für die Fledermäuse. Des weiteren ist ein Naturkindergarten vorgesehen. Für diese Fläche argwöhnte Wolfgang Müller (FW) eine künftige Ausweisung als Baugebiet Rheinstraße Nord 2. Dies, so Bürgermeister Carsten Vogelpohl, sei nicht geplant, doch sei es Aufgabe der Gemeinde, die Fläche in Gemeindebesitz für Entwicklungsmöglichkeiten in ferner Zukunft offen zu halten.

Abweichung von ILEK

Für den als Biotop geltenden Waldstreifen an der Bahnlinie soll eine Ausnahme vom Biotopschutz erarbeitet und der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) vorgelegt werden. Die Waldfläche entlang der Rheinstraße wird umgewandelt in einen zehn Meter breiten Niederwald. Betreffs des Erhalts der Biotopverbundsverflächen laut Integriertem Ländlichen Entwicklungskonzept (ILEK), das auch der Verbesserung der Agrarstruktur dient, muss von diesem abgewichen werden, da das Plangebiet eine der wenigen realisierbaren Entwicklungsflächen der Gemeinde darstellt. Hier, so Messerschmidt, überwiege der Zweck der Schaffung von Wohnraum die Belange des Biotopverbunds.

Wie Alexandra Kutz vom Landschaftsplanerbüro Faktorgrün feststellte, gelten die Obstbäume im Plangebiet als geschützter Streuobstbestand. Hierfür und für die ebenfalls als Biotop geltende Feldhecke im Osten des Gebiets ist ein Antrag auf Befreiung vom Biotopschutz bei der UNB erforderlich. Laut Umweltbericht wurden auf zwei Gartengrundstücken Orchideen gefunden. Ein Vorkommen des streng geschützten Käfers „Körnerbock“ konnte nach einer nochmaligen genauen Untersuchung der Gehölze 2023 nicht nachgewiesen werden, auch das Vorkommen von Haselmäusen wurde nicht festgestellt.

Eidechsen vergrämen

Für den Gartenrotschwanz gibt es eine 0,5 Hektar große Ausgleichsfläche im „Großloch“, für Star und Haussperling werden Nistkästen angebracht. Zaun- und Mauereidechsen sollen vergrämt und umgesiedelt werden in eine 0,76 Hektar große Ausgleichsfläche nahe des Naturschutzgebiets „Rütscheten“. Zwei weitere Ausgleichsflächen werden auf einer jetzigen Fettwiese und einem Acker geschaffen.

Beilagen

Umfrage

Muss man bei der Bundestagswahl beide Stimmen abgeben? (Beispielbild, Stimmzettel von 2021)

Mal zwei, mal vier Kanzlerkandidaten, mal Spitzenkandidaten der kleinen Parteien. Vom Duell bis zum Quadrell im TV, vor Bürgern, vor Kindern: Beeinflussen die vor der Bundestagswahl gezeigten TV-Duelle ihre Wahlentscheidung?

Ergebnis anzeigen
loading