Bad Bellingen Baulandvergabe per Punktesystem

Weiler Zeitung
In Bad Bellingen wird weiter gebaut. Hier ist die mittlerweile fertiggestellte Wohnanlage „Wannenacker“ beim Richtfest im vergangenen Jahr zu sehen.Archivfoto: Claudia Bötsch Foto: Weiler Zeitung

Gemeinderat: Junge Familien sollen vorrangig zum Zug kommen / Einkommen spielt ebenfalls eine Rolle

Bei der Baulandvergabe will die Gemeinde Bad Bellingen künftig auf ein Punktesystem setzen. Dieses soll unter anderem gewährleisten, dass Familien mit Kindern den Vorrang vor Investoren erhalten. In der jüngsten Gemeinderatssitzung sprachen sich die Räte mit zehn Ja- und fünf Nein-Stimmen für die künftigen Vergabeleitlinien aus.

Von Adrian Steineck

Bad Bellingen. Aufgeteilt sind die Punktekriterien in drei Bereiche: Neben der „Förderung der Familie“ sind dies die „Bindung an die Gemeinde“ sowie „Einkommen und Vermögen“. Bürgermeister Carsten Vogelpohl legte den Räten dar, welche Ziele die neuen Leitlinien konkret haben. So soll in erster Linie erreicht werden, dass Grundstücke nicht von Investoren aufgekauft und dann zu überhöhten Preisen weiterverkauft werden. Wer sich um ein Baugrundstück bewirbt, muss also als „natürliche Person“ auftreten. Dabei sollen junge Paare mit Kindern Vorrang erhalten. Bei diesen sei es laut Vogelpohl am wahrscheinlichsten, dass sie längerfristig in Bad Bellingen wohnen.

Bei den Kriterien „Förderung der Familie“ und „Bindung an die Gemeinde“ können jeweils 50 Punkte erreicht werden. Einfließen können dabei Kriterien wie etwa, ob ein Paar Kinder hat, ob einer der Partner in der Gemeinde arbeitet oder sich ehrenamtlich engagiert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los zwischen Bewerbern.

Grenzen beim Einkommen

Auch beim Einkommen gibt es Grenzen. So darf das Haushaltseinkommen bei Einzelbewerbern um einen Bauplatz das durchschnittliche Jahreseinkommen von 70 000 Euro nicht überschreiten. Bei Paaren oder Alleinerziehenden mit mindestens einem Kind liegt die Grenze bei 140 000 Euro.

Das Vermögen wird ebenfalls berücksichtigt. So soll es bei Antragstellern und Kindern den doppelten Kaufpreis von Grundstück oder Wohnung nicht überschreiten.

Drei Jahre bis Baubeginn

Auch zeitliche Vorgaben gibt es: Kauft jemand ein Grundstück in der Gemeinde, so soll er es den neuen Leitlinien zufolge innerhalb von drei Jahren bebauen. Zudem muss das gebaute Haus anschließend zehn Jahre lang als Erstwohnsitz genutzt werden. Der Gemeinderat kann bei jeder Bauanfrage darüber entscheiden, ob die neuen Vergaberichtlinien Anwendung finden oder ein anderes Prinzip bei der Vergabe gewählt wird. Erstellt wurden die Punktekriterien von der Gemeinde Bad Bellingen gemeinsam mit ihrem Rechtsberater Reinhard Sparwasser.

Meinung der Stadträte

Bereits im September waren die neuen Vergaberichtlinien im Gemeinderat diskutiert und letztendlich für eine erneute Debatte zurückgestellt worden. Auch diesmal gab es kritische Stimmen zu diesem Punkt der Tagesordnung. So verwies der Rat Niclas Heitz (CDU) darauf, dass einige Gemeinderäte vorgeschlagen hätten, dass der Gemeinderat immer im Vorfeld entscheide, bei wem die Vergaberichtlinien angewendet werden.

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