Auch zeitliche Vorgaben gibt es: Kauft jemand ein Grundstück in der Gemeinde, so soll er es den neuen Leitlinien zufolge innerhalb von drei Jahren bebauen. Zudem muss das gebaute Haus anschließend zehn Jahre lang als Erstwohnsitz genutzt werden. Der Gemeinderat kann bei jeder Bauanfrage darüber entscheiden, ob die neuen Vergaberichtlinien Anwendung finden oder ein anderes Prinzip bei der Vergabe gewählt wird. Erstellt wurden die Punktekriterien von der Gemeinde Bad Bellingen gemeinsam mit ihrem Rechtsberater Reinhard Sparwasser.
Meinung der Stadträte
Bereits im September waren die neuen Vergaberichtlinien im Gemeinderat diskutiert und letztendlich für eine erneute Debatte zurückgestellt worden. Auch diesmal gab es kritische Stimmen zu diesem Punkt der Tagesordnung. So verwies der Rat Niclas Heitz (CDU) darauf, dass einige Gemeinderäte vorgeschlagen hätten, dass der Gemeinderat immer im Vorfeld entscheide, bei wem die Vergaberichtlinien angewendet werden.