Bad Bellingen Betreuung der Kleinen wird teurer

Weiler Zeitung
Das Krippenangebot wird im kommenden Jahr erweitert. Foto: sba Foto: Weiler Zeitung

Kindergarten: Gemeinderat beschließt Erhöhung um vier Prozent / Notplätze fehlen

Bad Bellingen (jut). Zum 1. Januar 2020 werden die Kindergartengebühren in Bad Bellingen um vier Prozent erhöht. Das hat der Gemeinderat mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung beschlossen. Die letzte Erhöhung erfolgte 2018.

Im Rat wurden zudem die Ergebnisse der Bedarfsumfrage aus den Kindergärten vorgestellt. Kindergartenleiterin Kathrin Sommerhalter berichtete zur Bedarfsanalyse, die im Mai durchgeführt wurde.

Ergebnis der Bedarfsumfrage

In der Gesamtgemeinde werden zum Juli 2020 voraussichtlich 181 Plätze im Kindergartenbereich benötigt. 191 Plätze stehen zur Verfügung. 119 Familien benötigen einen Kindergartenplatz mit verlängerten Öffnungszeiten, so Sommerhalter. Dieser sogenannte VÖ-Platz wird in allen Einrichtungen angeboten. Von Eltern gewünscht wurden insgesamt zudem 30 Krippenplätze für Ein- bis Dreijährige. Genau 30 Plätze stehen hier auch zur Verfügung. „Notplätze für kurzfristig Zugezogene können wir derzeit nicht freihalten“, bedauerte Sommerhalter. Dieser Punkt müsse speziell bei der Planung neuer Baugebiete berücksichtigt werden, denn die Vorhaltung von Notfallplätzen werde zur Pflicht, fuhr Sommerhalter fort.

Krippenausbau in Halle Bamlach hat Priorität

Ein Anstieg bei den Anmeldungen ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr zeige, dass die vorhandenen Kindergartenplätze künftig nicht ausreichen. Bürgermeister Carsten Vogelpohl und Sommerhalter stellten daher fest, dass die Notwendigkeit des Ausbaus der Krippe in der Halle in Bamlach Priorität habe. Dort ist die Möglichkeit vorhanden, im Rahmen der Hallensanierung, weitere Räume für eine Kinderbetreuung zu schaffen. Die Krippe soll dort im kommenden Jahr in Betrieb gehen. Erweitert man das Krippenangebot in Bamlach, sei zu berücksichtigen, dass „dann frühzeitig Personal angeworben werden muss“, stellte Sommerhalter fest. Zumal innerhalb der nächsten drei Jahre drei Erzieherinnen, die alle Vollzeit arbeiten, und zwei Vertretungskräfte in Rente gehen, merkte sie an.

Deckungsgrad durch Elternbeiträge: 15 Prozent

Zur Erhöhung der Kindergartengebühren, die je nach Wunsch der Betreuung unterschiedlich sind, stellte Rechnungsamtsleiter Frank Spiegelhalter fest, dass der Deckungsgrad der Kosten durch Elternbeiträge bei rund 15 Prozent liege. „20 Prozent aber sollten es sein, die Landeszuschüsse liegen bei 40 bis 50 Prozent, den Rest trägt die Gemeinde“, sagte er. Spiegelhalter verwies in diesem Zusammenhang auch auf die steigenden Personalkosten, die in diesem Jahr um drei Prozent höher liegen als 2018.

Wolfgang Schwab (CDU) erinnerte im Zuge der Diskussion um die Erhöhung der Gebühren daran, dass nicht nur das Personal, sondern auch die Gebäude und deren Instandhaltung laufende Kosten verursachen, die man bei der Kostenkalkulation berücksichtigen müsse.

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