Das Bestandsgebäude, so ist die Planung, soll zu einem reinen Wohngebäude mit acht Wohnungen umfunktioniert werden.
Das Bestandsgebäude, so ist die Planung, soll zu einem reinen Wohngebäude mit acht Wohnungen umfunktioniert werden.
Die Wohnungen sollen zwischen 51 und 112 Quadratmeter groß sein. Auf dem Grundstück sind zehn Stellplätze vorgesehen. Im Bebauungsplan aber ist die höchstzulässige Zahl von Wohnungen in Einzelhäusern mit vier Wohneinheiten festgelegt. Da diese Vorgabe um das Doppelte überschritten würde, müsste eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erfolgen.
Weiter wären 13 Auto-Parkplätze statt der genannten zehn Plätze nachzuweisen. Die Verwaltung empfahl eine Ablehnung des Vorhabens, da die Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans gravierend seien. Es erging dann die Bitte an die Verwaltung, den Bebauungsplan zu ändern, sodass das Vorhaben in der Zukunft verwirklicht werden könnte. Für diesen Vorschlag stimmten fünf Bauausschussmitglieder, es gab eine Gegenstimme.