Bad Bellingen Bodenwert gewinnt an Bedeutung

Jutta Schütz
Für die Berechnung der Grundsteuer ist künftig auch der Bodenrichtwert ausschlaggebend. Foto: pixabay/moerschy

Gemeinderat: Grundsteuer wird künftig neu berechnet / Landesgesetzt wirft Schatten voraus

Das neue Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg sieht vor, dass sich die Grundsteuererhebung ab 2025 nach einem Bodenwertmodell richten wird. Dieses neue Gesetz wirft in den Kommunen nun seine Schatten voraus: Zum Januar 2022 wird die Gemeinde Bad Bellingen für alle Grundsteuerfälle einen Jahresbescheid erstellen und diesem Bescheid ein Informationsblatt zur neuen Grundsteuer beilegen, kündigte Rechnungsamtsleiter Frank Spiegelhalter im Gemeinderat an.

Von Jutta Schütz

Bad Bellingen. Bislang, so Spiegelhalter, wurde bei der Grundsteuer nicht jährlich, sondern immer nur bei der Erstveranlagung und bei Änderungen ein Grundsteuerbescheid erstellt.

Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 besagt, dass die bisherige Einheitsbewertung, die gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt, verfassungswidrig ist und deshalb eine Grundsteuerreform durchgeführt werden muss. Die alten Einheitswerte stammten in Westdeutschland aus dem Jahr 1964 und gelten noch bis Ende 2024. Der Bund hat es den Ländern ermöglicht, ein eigenes Grundsteuermodell einzuführen. Das Land Baden-Württemberg nutzte diese Möglichkeit: Die wichtige Grundsteuer B in Baden-Württemberg richtet sich künftig rein nach dem Bodenwert und bezieht auf dem Grundstück befindliche Bebauung nicht mehr mit ein. Die künftigen Bodenrichtwerte werden gerade durch Gutachterausschüsse ermittelt und anschließend in Bodenrichtwertzonen eingeteilt.

Fläche und Bodenrichtwert

„Künftig haben wir zwei Faktoren, die wir für die Berechnung der Grundsteuer nutzen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert“, sagte Spiegelhalter. Diese Faktoren werden miteinander multipliziert. Sie ergeben den neuen Grundsteuerwert, der den Einheitswert ersetzt. Die Bebauung ist dabei nicht maßgebend.

Zuletzt wird dann der Hebesatz der jeweiligen Kommune auf den Grundsteuermessbetrag bezogen, daraus resultiert der endgültige Grundsteuerbetrag. 5,6 Millionen Grundstücke seien gerade durch die Gutachterausschüsse zu bewerten, informierte der Rechnungsamtsleiter. Die ermittelten Werte sollen alle sieben Jahre fortgeschrieben werden, fuhr er fort.

Unterm Strich sollen Mehrbelastungen durch die Reform vermieden werden. Denn die neue Steuermesszahl liegt bei 0,55 Promille für die Grundsteuer A (Wald, Grünland, Acker) und bei 1,3 Promille für die Grundsteuer B, hier lag der alte Wert bei 3,5 Promille. Zudem soll bei für Wohngebäude und Kulturdenkmäler genutzten Grundstücken die Steuermesszahl um 30 Prozent herabgesetzt werden. „Die neuen Bodenrichtwerte liegen ja noch gar nicht vor, ich weiß also nicht, was am Schluss rauskommt – der Teufel wird wie immer im Detail stecken“, mutmaßte Spiegelhalter.

Eine neue Besonderheit sei die Möglichkeit, eine Grundsteuer C zu erheben. „Mit der Grundsteuer C könnten wir für bisher unbebautes Bauland einen besonderen Hebesatz festlegen, denn Grundstücksbesitzer mit Bauland sollen dazu animiert werden, dieses auch zu bebauen“, konstatierte Spiegelhalter.

Preisliche Entwicklung

Emil Schilling (CDU) stellte fest, dass aus seiner Sicht die Grundsteuer teurer werde, da für baureife, unbebaute Grundstücke mehr zu zahlen sein wird, obwohl für bereits bebaute Grundstücke geringere Beträge anfallen werden.

Die Frage aus dem Ratsrund an Bürgermeister Carsten Vogelpohl war zudem, ob die Gemeinde bereits daran denke, die Grundsteuer C einzuführen. Vogelpohl legte sich nicht fest: „Ich habe die Landesregierung so verstanden, dass man die Bebauung anregen will. Wir sind gehalten, die Innenverdichtung voranzutreiben“, sagte er.

Beispiel für die Berechnung der Grundsteuer B nach dem neu angepassten Bodenwertmodell (Quelle: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg): Ein Grundstückseigentümer besitzt ein Einfamilienhaus auf einem 400 Quadratmeter großen Grundstück. Der Bodenrichtwert beträgt 250 Euro pro Quadratmeter. Der neue Hebesatz der Gemeinde G liegt bei 350 Prozent. Grundsteuerwert: 400 qm x 250 Euro/qm = 100 000 Euro. Steuermessbetrag: 1,3 Promille minus 30 Prozent Abschlag für bewohntes Einfamilienhaus = 0,91 Promille Steuermesszahl neu, das sind 100 000 Euro x 0,91 Promille = 91,00 Euro. Grundsteuer: 91,00 Euro x 350 Prozent Hebesatz = 318, 50 Euro. Der Eigentümer müsste dann 318,50 Euro pro Jahr an Grundsteuer B zahlen.

Umfrage

Bettina Stark-Watzinger

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger hat sich für Zivilschutzübungen an Schulen ausgesprochen. Damit sollen Schüler besser auf den Kriegsfall, Pandemien und Naturkatastrophen vorbereitet werden. Was halten Sie davon?

Ergebnis anzeigen
loading