Eine neue Besonderheit sei die Möglichkeit, eine Grundsteuer C zu erheben. „Mit der Grundsteuer C könnten wir für bisher unbebautes Bauland einen besonderen Hebesatz festlegen, denn Grundstücksbesitzer mit Bauland sollen dazu animiert werden, dieses auch zu bebauen“, konstatierte Spiegelhalter.
Preisliche Entwicklung
Emil Schilling (CDU) stellte fest, dass aus seiner Sicht die Grundsteuer teurer werde, da für baureife, unbebaute Grundstücke mehr zu zahlen sein wird, obwohl für bereits bebaute Grundstücke geringere Beträge anfallen werden.
Die Frage aus dem Ratsrund an Bürgermeister Carsten Vogelpohl war zudem, ob die Gemeinde bereits daran denke, die Grundsteuer C einzuführen. Vogelpohl legte sich nicht fest: „Ich habe die Landesregierung so verstanden, dass man die Bebauung anregen will. Wir sind gehalten, die Innenverdichtung voranzutreiben“, sagte er.
Beispiel für die Berechnung der Grundsteuer B nach dem neu angepassten Bodenwertmodell (Quelle: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg): Ein Grundstückseigentümer besitzt ein Einfamilienhaus auf einem 400 Quadratmeter großen Grundstück. Der Bodenrichtwert beträgt 250 Euro pro Quadratmeter. Der neue Hebesatz der Gemeinde G liegt bei 350 Prozent. Grundsteuerwert: 400 qm x 250 Euro/qm = 100 000 Euro. Steuermessbetrag: 1,3 Promille minus 30 Prozent Abschlag für bewohntes Einfamilienhaus = 0,91 Promille Steuermesszahl neu, das sind 100 000 Euro x 0,91 Promille = 91,00 Euro. Grundsteuer: 91,00 Euro x 350 Prozent Hebesatz = 318, 50 Euro. Der Eigentümer müsste dann 318,50 Euro pro Jahr an Grundsteuer B zahlen.