Regierungspräsidium stellt 700 000 Euro bereit
Spiegelhalter machte auf bestehende Fördermöglichkeiten aufmerksam. Er führte im Vorfeld als Beispiel viele sanierte und umgebaute Objekte in Rheinweiler an, denn: Im „Sanierungsgebiet Ortskern Rheinweiler“ meldeten sich vor einigen Jahren viele Interessenten, die an einer Förderung für einen Umbau, Ausbau oder eine Modernisierung ihres Gebäudes, der Förderung an einer neuen Heizung oder neuen Fenstern sowie Schallschutzmaßnahmen Interesse hatten. Was in Rheinweiler ein Erfolg war, soll auch für den Ortskern von Bad Bellingen gelten. Nahtlos an die abgeschlossenen Sanierungen in Rheinweiler schloss sich deshalb nach einer vorbereitenden Untersuchung im April 2017 der Bewilligungsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg über 700 000 Euro Fördergelder an, im Mai 2017 folgte dann die Sanierungssatzung. Die Förderrichtlinien sind auf der Homepage der Gemeinde eingestellt.
Gebietsabgrenzung
Das Erneuerungsgebiet „Ortsmitte Bad Bellingen“ umfasst die Straßen Wallgasse und Bahnhofsstraße, samt des Gasthauses Hirschen und der angrenzenden Altbebauung sowie die Richtung Bahnseite gelegenen historischen und nach dem Krieg gebauten Häuser. Der Dorfkern mit dem Rathaus und Schlosspark, die Häuser unterhalb der Bogenstelli an der Hertinger Straße, Gebäude an Teilen der Rheinstraße, an Pommergasse und der Eisengasse gehören dazu. Ebenfalls aufgenommen wurden die Häuser entlang der Markus-Ruf-Straße und dazu noch zwei Einzelgebäude.