Bad Bellingen Die Fledermäuse nicht vergrämen

Weiler Zeitung

Gemeinderat: Bebauungsplan „Tannenkircher Straße“ ist Thema / Es sind keine Bedenken eingegangen

Um die Ergänzungssatzung zum Bebauungsplan „Tannenkircher Straße“ in Hertingen ging es in der jüngsten Sitzung des Bad Bellinger Gemeinderats. Die Offenlage für die Ergänzungssatzung ist zum 1. Juli zu Ende gegangen. In dieser Zeit sind neun Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange eingegangen, von denen sieben keine Bedenken, Anregungen und Hinweise enthielten. Auf die übrigen beiden Stellungnahmen ging Stadtplaner Tilmann Liewer ein.

Von Adrian Steineck

Bad Bellingen. Hinweise kamen vom Landratsamt Lörrach mit den Fachbereichen Umwelt, Baurecht, Landwirtschaft sowie Naturschutz und Forstwirtschaft. Weitere Hinweise brachte das Regierungspräsidium Freiburg mit dem Landesamt für Geologie vor.

Das Landesamt für Geologie hat keine Anregungen gemacht, sondern lediglich allgemeine Hinweise auf die Geotechnik und auf das bestehende geologische Kartenwerk gegeben, legte Liewer dar. Empfohlen wurde, bei etwaigen geotechnischen Fragen objektbezogene Baugrunduntersuchungen durchzuführen. Von planerischer Seite wurde diese Empfehlung zur Kenntnis genommen.

Was das Landratsamt sagt

Das Landratsamt Lörrach hat zum Thema Umwelt angemerkt, dass die Fläche rechtzeitig von Bezugsfertigkeit an die bestehende öffentliche Trennkanalisation anzuschließen ist. Bei der Überarbeitung des Ende des Jahres auslaufenden Gesamtkanalisationsplans Hertingen ist die Fläche zudem von Beginn an mit zu berücksichtigen.

Zudem merkt das Landratsamt an, dass Keller mittels geeigneter Maßnahmen wie etwa dem Anbringen von Dichtungen gegen sich eventuell sammelndes Regenwasser geschützt werden müssen. Die Verlegung von Drainagen um das Bauwerk und deren Anschluss an die öffentlichen Schmutz- oder Regenwasserkanäle ist nicht zulässig. Auch diese Anmerkung hat der Stadtplaner zur Kenntnis genommen.

Natur- und Artenschutz

Als naturschutzrechtlicher Ausgleich und zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft ist unter anderem notwendig, dass das Anlegen von Schottergärten nicht gestattet ist. Zudem ist im Zuge der Bauarbeiten vorgesehen, dass die Fettwiese einschließlich der in dem Gebiet vorhandenen elf Streuobstbäume, die nicht entfernt werden, durch Flatterband und Bauzäune als so genannte Tabuzone ausgewiesen wird. Im Hinblick auf den Artenschutz wird unter anderem festgelegt, dass die Bauarbeiten grundsätzlich tagsüber auszuführen sind, um die nachtaktiven Fledermäuse nicht zu stören. Vermieden werden sollte auch eine Beleuchtung der Gebäudefassaden.

Räte beschließen Satzung

Abschließend wurde der Bebauungsplan „Ergänzungssatzung Tannenkircher Straße“ vom Gemeinderat mehrheitlich mit einer Enthaltung als Satzung beschlossen. Diskussionen und Fragen aus dem Gemeinderat gab es zu diesem Punkt der Tagesordnung keine.

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