Als naturschutzrechtlicher Ausgleich und zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft ist unter anderem notwendig, dass das Anlegen von Schottergärten nicht gestattet ist. Zudem ist im Zuge der Bauarbeiten vorgesehen, dass die Fettwiese einschließlich der in dem Gebiet vorhandenen elf Streuobstbäume, die nicht entfernt werden, durch Flatterband und Bauzäune als so genannte Tabuzone ausgewiesen wird. Im Hinblick auf den Artenschutz wird unter anderem festgelegt, dass die Bauarbeiten grundsätzlich tagsüber auszuführen sind, um die nachtaktiven Fledermäuse nicht zu stören. Vermieden werden sollte auch eine Beleuchtung der Gebäudefassaden.
Räte beschließen Satzung
Abschließend wurde der Bebauungsplan „Ergänzungssatzung Tannenkircher Straße“ vom Gemeinderat mehrheitlich mit einer Enthaltung als Satzung beschlossen. Diskussionen und Fragen aus dem Gemeinderat gab es zu diesem Punkt der Tagesordnung keine.