In der Gemeinderatssitzung war Bernhard Schirmer, Leiter des Forstbezirks Kandern, anwesend, der Details zum Vertrag erläuterte.
In der Gemeinderatssitzung war Bernhard Schirmer, Leiter des Forstbezirks Kandern, anwesend, der Details zum Vertrag erläuterte.
Schirmer erinnerte daran, dass aufgrund kartellrechtlicher Auseinandersetzungen die Forstverwaltung im Jahr 2020 neu organisiert werden musste. Dies bedingte, dass die untere Forstbehörde Lörrach mit Städten und Gemeinden neue Betreuungsverträge vereinbarte. In den neuen Verträgen sind auch Gebühren auf Basis der Gestehungskosten der Forstbehörde zur Erbringung der Dienstleistung „forstlicher Revierdienst“ aufgenommen worden. Die ersten neuen Betreuungsverträge galten drei Jahre bis Ende 2022. Nach diesen drei Jahren sollte eine Evaluation der Umsetzung der Forstneuordnung erfolgen.
Schirmer erklärte, dass mit Vertretern der Städte und Gemeinden verabredet wurde, dass im Rahmen der Evaluation Anpassungen zu den genannten drei Jahre gültigen Verträgen erfolgen sollten.
Diese waren eine Festlegung der Vertragsdauer auf fünf Jahre, eine gesonderte Regelung zur Übernahme der Verkehrssicherungspflicht für die Waldeigentümer und die Anpassung an die jeweils gültige Entgeltordnung des Landkreises, die jährlich fortgeschrieben wird. Bei Entgeltsteigerungen von mehr als zehn Prozent gegenüber dem alten Kalenderjahr besteht künftig ein Sonderkündigungsrecht.
Es gibt auch eine neue Entgelttabelle, wobei die Grundzüge bezogen auf den Flächen- und Einschlags- beziehungsweise Hiebsatz unverändert bleibt. Neu sei aber das Einbeziehen einer neuen Untergrenze, sagte Schirmer. Diese liegt bei 750 Hektar – bisher lag die Entgeltstufe für Betriebe von 1000 bis 2000 Hektar. Zuletzt wurden die Entgelte 2020 damals auf Personalkostenrichtsätzen von 2018 festgelegt. Nun müssen diese Entgelte angepasst werden, das erfolgt durch die Anhebung des Entgeltsatzes pro Hektar Holzbodenfläche um plus fünf Euro und die Anhebung des Entgeltsatzes für den Festmeter Einschlag beziehungsweise Hiebsatz um plus einen Euro auf neu vier Euro je Festmeter.
Neu ist auch die Berücksichtigung des Mehrbelastungsausgleichs, kurz MBA, im Entgelt. Dabei handelt es sich um eine Förderung des Landes für die Waldbesitzer, die die hohen Standards in der Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes ausgleicht. Der MBA kann nicht mehr von den Gesamtkosten abgezogen, sondern muss aus steuerrechtlichen Gründen an Gemeinde ausgezahlt werden, fließt über die Gesamtkosten wieder an das Landratsamt zurück. Es handelt sich um 13,92 Euro je Hektar.
Mit dem neuen Vertrag kommt auf die Gemeinde jährlich eine Kostensteigerung von 1450 Euro, das ist eine Veränderung um 13,7 Prozent, zu.
Gemeinderat Wolfgang Schwab fragte nach, wie sich angesichts steigender Kosten die Erlöse im Wald entwickeln. Schirmer konstatierte, dass der Holzmarkt derzeit „total chaotisch ist und da fällt eine Prognose schwer“, sagte er. Zuerst habe bis 2017/18 ein Überangebot an Nadelholz bestanden. Der Holzpreis lag bei 40 bis 50 Euro pro Festmeter. In der Energiekrise , so fuhr Schirmer fort, stehe oder stand der Holzpreis teils bei 90 bis über 100 Euro pro Festmeter. „Ich gehe zwar davon aus, dass der Holzpreis sinkt, aber Angebot und Nachfrage sind derzeit der Blick in die Glaskugel“, resümierte er.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Vertrag mit dem Landkreis zur Übernahme von Tätigkeiten im forstlichen Revierdienst sowie zur Wirtschaftsverwaltung und weiterer Aufgaben im Körperschaftswald abzuschließen.