Bad Bellingen Gebiete werden jetzt exakt abgegrenzt

Weiler Zeitung
Moderator Christoph Ewers stellte Fragen an Bürgermeister Carsten Vogelpohl, Umwelt-Staatssekretär Andre Baumann und den Lörracher Kreisvorsitzenden des BLHV, Heinz Kaufmann (v.l.). Foto: Jutta Schütz Foto: Weiler Zeitung

FFH-Verordnungsverfahren: Infoveranstaltung / Naturschutz und Landwirtschaft

Bad Bellingen (jut). Das Zusammenwirken von Naturschutz und Landwirtschaft verläuft nicht ohne Konflikte. Dass aber die Zusammenarbeit von Landwirten, Naturschützern, Forstfachleuten, Land, Regierungspräsidium, Landratsämtern und Kommunen gefragt ist, wurde an der Infoveranstaltung zum FFH-Verordnungsverfahren im Kurhaus deutlich. Anwesend waren viele Landwirte, Naturschützer, Ortschaftsräte, Gemeinderäte und auch Bürgermeister.

Andre Baumann, Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, richtete eine Aufforderung an die zahlreichen Landwirte im Publikum: „Wir brauchen Sie, als Erzeuger und auch, weil Sie typische Landschaftsstrukturen erhalten – treten Sie mit uns in Kontakt“, sagte er.

Die verantwortlichen Politiker haben gelernt. Als Anfang und Mitte der 2000er Jahre die FFH-Gebiete festgelegt wurden, bezog man die Landwirte zunächst nicht in die Kartierungen ein, wie der Lörracher BLHV-Kreisverbandsvorsitzende Heinz Kaufmann erinnerte. „Es waren Personen auf unseren Feldern unterwegs, die wir nicht zuordnen konnten“, sagte er. Dass die Landwirte dies nicht vergessen haben, wurde aus zahlreichen kritischen Wortmeldungen ersichtlich.

Forderungen der EU

Das FFH-Verordnungsverfahren ist nötig, weil Baden-Württemberg es bisher versäumt hat, den FFH-Gebieten einen förmlichen Schutzstatus einzuräumen. Die EU-Kommission leitete daraufhin 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Werden die Forderungen nicht umgesetzt, drohen Strafzahlungen und das Einfrieren beziehungsweise Nicht-Auszahlen von Fördergeldern.

Keine neuen Verbote

Für die Landwirte war es wichtig zu hören, dass „neue Verbote und Gebote mit der neuen Verordnung nicht verbunden sind“, wie Baumann gleich zu Beginn der Veranstaltung deutlich machte. In die Verordnung werden keine neuen FFH-Gebiete aufgenommen, und es entstehen keine neuen Einschränkungen und Verpflichtungen, teilte der Staatssekretär mit. Dafür kommt mehr Rechtssicherheit: Mit der Umsetzung werden nun die FFH-Gebiete exakt abgegrenzt. Bisher war es so, dass Karten nur im Maßstab 1:25 000 vorlagen – das machte es für die Nutzer schwer, die Grenzen zu erkennen. Die Karten werden nun in den Maßstab 1:5 000 übertragen. „Für die Bewirtschafter ändert sich inhaltlich nichts“, so Baumann. Alles was bisher zulässig war, bleibt zulässig. Nur darf die Bewirtschaftung den Erhaltungszustand des jeweiligen FFH-Lebensraumtyps und der darin vorkommenden Arten nicht verschlechtern (Verschlechterungsverbot).

Verwiesen wurde in der Diskussionsrunde auf die Chancen, die sich Landwirten bei der Übernahme von Landschaftspflegeaufgaben bieten.

Fördergelder erhöht

Die Fördergelder wurden deutlich erhöht. Die Landnutzer können aus Naturschutzfördermitteln eine an die Ansprüche des Geländes und die dort vorhandenen Pflanzen- und Tierarten angepasste Vergütung erhalten, wenn die Flächen durch sie gepflegt werden.

Auch Bürgermeister Carsten Vogelpohl wies darauf hin, dass manche Gemeinden allein von der Fläche her durch die rechtsverbindliche Festlegung der FFH-Gebiete sehr eingeschränkt sind, was etwa auch mehr touristische Attraktivität angeht. „Bad Bellingen etwa will das Rheinufer wieder mehr zugänglich machen“, informierte er die Referenten.

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