Ein Autofahrer wurde auf der Tank- und Rastanlage Bad Bellingen einer Kontrolle unterzogen, da er zuvor mit einer Geschwindigkeit von 194 Stundenkilometern, bei erlaubten 120 Stundenkilometern, von der Polizei gemessen wurde. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass gegen den 40-Jährigen ein Haftbefehl vorlag. Da er eine Strafe von 4500 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er an seinem Geburtstag zur Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 150 Tagen einer Justizvollzugsanstalt zugeführt.