Bad Bellingen Gefängnis statt Therapie

Gottfried Driesch

Gerichtsurteil zu Raubüberfall in der Rheinstraße: Täter bleibt weiterhin in Haft.

Bad Bellingen - Gefängnis statt Therapie heißt es für einen 19-Jährigen, gegen den vor dem Jugendschöffengericht in Lörrach verhandelt wurde. Die Strafe muss er unter anderem für einen Raubüberfall in Bad Bellingen verbüßen.

In dem Verfahren ist am Mittwoch das Urteil ergangen. Der Angeklagte hatte bereits eine Jugendstrafe von drei Jahren und zwei Monaten auf dem Kerbholz. Diese Strafe wurde jetzt um 16 Monate auf vier Jahre und sechs Monate erhöht. Der Raubüberfall auf ein Geschäft in der Bad Bellinger Rheinstraße hat sich am 8. Februar ereignet.

Ladeninhaberin leidet bis heute unter Trauma

Der Beschuldigte hätte zunächst eine Kaufabsicht vorgetäuscht und dann ein Messer gezogen. Er griff eine Geldkassette mit rund 160 Euro und floh. Er wurde aber wenig später von der Polizei gestellt und festgenommen.

Wie die Ladeninhaberin berichtete, leidet sie immer noch unter dem traumatischen Ereignis des Überfalls.

Ein weiterer Raubüberfall am 5. Februar in Villingen-Schwenningen, mehrere Körperverletzungen, das betrügerische Ergaunern von drei iPhones und Diebstahl vervollständigten die Liste der angeklagten Straftaten.

Der Verteidiger hatte am ersten Verhandlungstag ein Gutachten über die Drogenabhängigkeit seines Mandanten verlangt. Er wollte damit dem Angeklagten zu einer Entzugstherapie verhelfen.

Das Gutachten war aus Sicht des Verteidigers „eine Katastrophe“. Der psychiatrische Gutachter stellte fest, dass wegen des aggressiven Verhaltens des Beschuldigten gegenüber Mithäftlingen ein Therapieerfolg sehr fraglich sei. Da es keine Entzugserscheinungen nach der Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt gegeben hätte, lägen auch die juristischen Voraussetzungen für eine Therapie nicht vor. Auch seien keine Einschränkungen in den kognitiven Fähigkeiten und der Persönlichkeit zu erkennen.

Der Staatsanwalt wertete das am ersten Verhandlungstag gemachte Geständnis des Angeklagten zwar positiv. Er wollte aber die von früheren Gerichten bereits verhängte Jugendstrafe von drei Jahren zwei Monaten auf fünf Jahre erhöht sehen.

Verteidiger forderte: „Therapie vor Strafe“

Der Verteidiger blieb bei seiner Ansicht: „Therapie vor Strafe“.

Das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Martin Graf sprach den Angeklagten in allen Punkten schuldig. Das Strafmaß setzte das Gericht auf vier Jahre und sechs Monate fest. Der bestehende Haftbefehl bleibt weiterhin in Vollzug. Eine Einweisung in eine Entziehungsanstalt wurde abgelehnt.

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