Dem Beschlussvorschlag, einen Förderantrag für die Bewilligung einer Zuweisung aus dem Ausgleichsstock für die Sanierung des Rathauses mit Anbau und Neubau zu stellen, stimmte der Gemeinderat mit zwölf Ja-Stimmen zu. Wolfgang Müller stimmte dagegen.
Rechnungsamtsleiter Frank Spiegelhalter erläuterte, dass finanzschwache Gemeinden mit Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock fehlende Eigenmittel ersetzen können. Bad Bellingen ist deshalb berechtigt, in jedem Jahr zum 1. Februar einen Förderantrag an den Ausgleichsstock zu stellen. Zahlungen aus dem Ausgleichsstock gab es in der Vergangenheit zum Beispiel für den Hochwasserentlastungskanal in Höhe von 340 000 Euro. Im vergangenen Jahr stellte die Gemeinde keinen Förderantrag. Nun soll der Antrag für das Rathausprojekt eingereicht werden. Die Aussichten auf eine Förderung sind gut, da das Rathaus in einem Gebiet der städtebaulichen Erneuerung liegt. In die Summe von 8,4 Millionen Euro fallen die Kosten für den Abbruch – etwa des Rathausturms mit dem Spitznamen „Rakete“ –, für die Sanierung des bestehenden Gebäudes, den Neubau, den Keller und Außenanlagen. Da das Rathaus bereits im Jahr 1980 einmal für eine Sanierung gefördert wurde, könnte der Zuschuss von möglichen 3,5 Millionen Euro geringer ausfallen, bemerkte Spiegelhalter. Die Veranschlagung der Kosten von 8,4 Millionen Euro, die nach dem aktuellen Baukostenindex berechnet wurden, soll in den Haushaltsjahren 2023 bis 2026 erfolgen.