Bad Bellingen Geschlossen dagegen

Weiler Zeitung
Der Bad Bellinger Gemeinderat hat der Ansiedlung einer Spielhalle an der Rheinstraße eine klare Absage erteilt. Die Baurechtsbehörde des Landratsamts Lörrach hatte den Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Ladengeschäfts im Vorfeld abgelehnt, da die Spielhalle in der beantragten Form an dieser Stelle nicht zulässig und damit „gebietsunverträglich“ sei. Foto: Claudia Bötsch Foto: Weiler Zeitung

Spielhalle: Gemeinde versagt das gemeindliche Einvernehmen

Verhaltenes Aufatmen bei Gemeinderäten und den zahlreichen Zuhörern: Die Baurechtsbehörde des Landratsamts Lörrach hat den Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Ladengeschäfts an der Rheinstraße in eine Spielhalle abgelehnt. Die Begründung: Die Spielhalle ist in der beantragten Form an dieser Stelle nicht zulässig, sie sei „gebietsunverträglich“.

Von Jutta Schütz

Bad Bellingen. Der Bescheid vom 9. November ist noch nicht rechtskräftig. „Die Einspruchsfrist gegen diese Entscheidung läuft noch bis zum 14. Dezember – bisher ist kein Einspruch erfolgt“, verdeutlichte Bauamtsleiter Bernhard Riemer den derzeitigen Sachstand im Gemeinderat.

Kompletter Gemeinderat gegen Spielhalle

Frank Fuchs (CDU) stellte überdies gleich vor der Behandlung der beiden Tagesordnungspunkte, die sich mit dem Spielhallenthema beschäftigten, vehement klar, dass der komplette Gemeinderat die Ansiedlung einer weiteren Spielhalle ablehne. Gewerbesteuereinnahmen hin oder her. „Wir wollen das nicht“, sagte er. Ein Bürger bedankte sich gleich zu Beginn der Gemeinderatssitzung unter dem Punkt „Fragen der Zuhörer“ dafür, dass der Gemeinderat sich gegen eine Spielhallenansiedlung ausspricht.

Beantragte Spielhalle nicht zulässig, weil zu groß

Das gemeindliche Einvernehmen nach Paragraph 36 des Baugesetzbuches wurde dem Bauantrag zur Nutzungsänderung der Firma Weber Automaten GmbH denn auch einstimmig versagt, was auch innerhalb der gesetzlichen Frist – der Bauantrag zur Nutzungsänderung ging am 23. Oktober ein – erfolgte. Die Begründung für die Ablehnung ist, dass die Spielhalle an dieser Stelle nicht zulässig ist, da die Fläche des bisherigen Modegeschäfts 156 Quadratmeter beträgt und damit zu groß für ein Mischgebiet wie das in der Rheinstraße ist. In einem Mischgebiet darf die Nutzfläche von 100 Quadratmetern für einen Spielhallenbetrieb nicht überschritten werden.

Wolfgang Müller (FW) wies auf das Risiko hin, dass der Antragsteller es mit einer „verkleinerten Spielhalle“ versuchen könnte. „Grundsätzlich ist ein solch neuer, veränderter Antrag möglich, aber auch da braucht es wieder das gemeindliche Einvernehmen“, erklärten Riemer und Hauptamtsleiter Hubert Maier.

Veränderungssperre, bis Bebauungsplan greift

Indes: Der Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Kernort und damit verbunden über den Erlass einer Veränderungssperre wurde noch nicht gefasst, obwohl sich Frank Fuchs und Wolfgang Müller dafür stark machten, „jetzt schon den Beschluss zu fassen“.

Bebauungsplan soll generell Spielhallen ausschließen

„Wir wollen für diesen Bereich einen Bebauungsplan aufstellen, der ausschließt, dass dort jemals Spielhallen realisiert werden können“, begründete Maier die Entscheidung, diesen Beschluss auf die Gemeinderatssitzung am 22. Januar zu vertagen. Für den Bereich des Kernorts sei eine städtebauliche Überplanung notwendig – „und bis zur Rechtskraft der Überplanung ist der Erlass einer Veränderungssperre erforderlich“, so Maier. Dass alles Hand und Fuß haben muss, war der Tenor.

Maier: Bebauungsplan muss rechtssicher sein

Man wolle für die Zukunft ein Steuerungskonzept für die Ansiedlung von Spielhallen in der Hand haben, gab Maier zu bedenken. „Was passiert, wenn wir mit dem Beschluss noch warten, mir ist das extrem wichtig, ich will nicht, dass wir zu spät sind“, hakte Philip Dahm (FW) nach.

„Wenn es einen neuen Antrag auf die Genehmigung einer Spielhalle gibt, können wir beim Landratsamt beantragen, die Entscheidung ein Jahr zurückzustellen, bis wir einen Bebauungsplan aufgestellt haben“, erläuterte Maier.

Man solle nicht übereilt einen Beschluss fassen, der dann wegen Formfehlern gekippt werden könnte. Denn „ein Bebauungsplan muss rechtssicher sein, und sollte ein neuer Antrag kommen, fangen eh alle Fristen erneut an zu laufen“, konstatierte der Hauptamtsleiter.

Beschluss auf Januar vertagt

Doris Heitz (CDU) hielt fest, dass man sich darauf verlassen können müsse, dass eine städtebauliche Überplanung „hieb- und stichfest sein soll“ und votierte dafür, den Beschluss über eine Veränderungssperre auf die Januarsitzung zu vertagen. Dem folgten die Räte mit der Gegenstimme von Wolfgang Müller und der Enthaltung von Frank Fuchs.

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