Veränderungssperre, bis Bebauungsplan greift
Indes: Der Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Kernort und damit verbunden über den Erlass einer Veränderungssperre wurde noch nicht gefasst, obwohl sich Frank Fuchs und Wolfgang Müller dafür stark machten, „jetzt schon den Beschluss zu fassen“.
Bebauungsplan soll generell Spielhallen ausschließen
„Wir wollen für diesen Bereich einen Bebauungsplan aufstellen, der ausschließt, dass dort jemals Spielhallen realisiert werden können“, begründete Maier die Entscheidung, diesen Beschluss auf die Gemeinderatssitzung am 22. Januar zu vertagen. Für den Bereich des Kernorts sei eine städtebauliche Überplanung notwendig – „und bis zur Rechtskraft der Überplanung ist der Erlass einer Veränderungssperre erforderlich“, so Maier. Dass alles Hand und Fuß haben muss, war der Tenor.
Maier: Bebauungsplan muss rechtssicher sein
Man wolle für die Zukunft ein Steuerungskonzept für die Ansiedlung von Spielhallen in der Hand haben, gab Maier zu bedenken. „Was passiert, wenn wir mit dem Beschluss noch warten, mir ist das extrem wichtig, ich will nicht, dass wir zu spät sind“, hakte Philip Dahm (FW) nach.
„Wenn es einen neuen Antrag auf die Genehmigung einer Spielhalle gibt, können wir beim Landratsamt beantragen, die Entscheidung ein Jahr zurückzustellen, bis wir einen Bebauungsplan aufgestellt haben“, erläuterte Maier.
Man solle nicht übereilt einen Beschluss fassen, der dann wegen Formfehlern gekippt werden könnte. Denn „ein Bebauungsplan muss rechtssicher sein, und sollte ein neuer Antrag kommen, fangen eh alle Fristen erneut an zu laufen“, konstatierte der Hauptamtsleiter.
Beschluss auf Januar vertagt
Doris Heitz (CDU) hielt fest, dass man sich darauf verlassen können müsse, dass eine städtebauliche Überplanung „hieb- und stichfest sein soll“ und votierte dafür, den Beschluss über eine Veränderungssperre auf die Januarsitzung zu vertagen. Dem folgten die Räte mit der Gegenstimme von Wolfgang Müller und der Enthaltung von Frank Fuchs.