Der Knackpunkt ist: „Es wurden in dem Antrag keinerlei Angaben gemacht, wie die Stellplatzfrage geregelt werden soll“, begründete Bauamtsleiter Bernhard Riemer die Absage. Es gebe keine Angaben dazu, „wo Kunden ihre Fahrzeuge parken können, ohne Anwohner und andere Verkehrsteilnehmer zu behindern, wobei durch die geplante neue Nutzung ein erheblich stärkerer An- und Abfahrtsverkehr zu erwarten sei, führte Riemer aus.
Geforderte Stellplätze bis heute nicht angelegt
Dazu kommt, dass bereits aus früheren Verfahren geforderte Parkplätze bis heute nicht angelegt seien, machte der Bauamtsleiter deutlich. So hat der Antragsteller das ehemalige Gasthaus, in dem er nun Speisen zum Mitnehmen verkaufen will, vor einigen Jahren gekauft und in Wohnungen und Büroräume umgebaut – allerdings fehlen nach wie vor die dadurch erforderlich gewordenen Stellplätze.