Bad Bellingen Kita-Gebühren steigen an

Alexander Anlicker
Die Kosten für die Kinderbetreuung steigen auch in Bad Bellingen. Foto: Pixabay/FeeLoona

Gemeinderat: Aus Ordnung wird eine Satzung / Erhöhung auf drei Jahre verteilt

Mit dem Ausbau der Kinderbetreuung für die Jüngsten will die Gemeinde Bad Bellingen die Rechtsgrundlagen anpassen. Aus der bisherigen privatrechtlichen Kindergartenordnung wird eine öffentlich rechtliche Satzung. Gleichzeitig sollen die Kindergartengebühren in den kommenden drei Jahren Stufenweise angepasst werden.

Von Alexander Anlicker

Bad Bellingen. In die neue Kindergartensatzung seien die bisherige Kindergartenordnung, die Vorla ge des Gemeindetags sowie aktuelle Gesetzesänderungen wie etwa des Infektionsschutzgesetzes eingearbeitet. Mit dem Erlass der Kinderartensatzung werden die Elternbeiträge auf eine neue rechtliche Basis gestellt. Rechnungsamtsleiter Frank Spiegelhalter erinnert daran, dass die Kindergartenbeiträge zuletzt zum 1. Januar 2020 neu festgesetzt wurden und die Gemeinde aufgrund der Corona-Pandemie in den vergangenen beiden Jahren von einer Erhöhung Abstand genommen habe. Angesichts der gestiegenen Personal- und Energiekosten sei eine jährliche Anpassung ab 2023 unumgänglich. Bei den Beiträgen orientiere man sich an Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände und der Kirche. Aktuell liegen die tatsächlichen Beiträge in Bad Bellingen weit darunter und sollen in den kommenden drei Jahren schrittweise angehoben werden.

Die Empfehlung sieht für Kinder unter drei Jahren 2022/23 für die Regelbetreuung (fünf Tage à fünf Stunden) einen Beitrag von 376 Euro, für die verlängerten Öffnungszeiten (fünf Tage à sieben Stunden) 470 Euro vor. Für Kinder ab drei Jahren beträgt die Empfehlung 127 Euro (Regelbetreuung) und 158 Euro (verlängerte Öffnungszeiten).

Die U3-Gebühren sollen von 2023 bis 2025 von 285 auf 370 Euro (Regelbetreuung) und 350 auf 460 Euro (verlängerte Öffnungszeiten) steigen. Bei den Ü3-Kindern sollen die Gebühren von 115 aus 135 und von 140 auf 170 Euro steigen.

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