Von Alexander Anlicker
Bad Bellingen. In die neue Kindergartensatzung seien die bisherige Kindergartenordnung, die Vorla ge des Gemeindetags sowie aktuelle Gesetzesänderungen wie etwa des Infektionsschutzgesetzes eingearbeitet. Mit dem Erlass der Kinderartensatzung werden die Elternbeiträge auf eine neue rechtliche Basis gestellt. Rechnungsamtsleiter Frank Spiegelhalter erinnert daran, dass die Kindergartenbeiträge zuletzt zum 1. Januar 2020 neu festgesetzt wurden und die Gemeinde aufgrund der Corona-Pandemie in den vergangenen beiden Jahren von einer Erhöhung Abstand genommen habe. Angesichts der gestiegenen Personal- und Energiekosten sei eine jährliche Anpassung ab 2023 unumgänglich. Bei den Beiträgen orientiere man sich an Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände und der Kirche. Aktuell liegen die tatsächlichen Beiträge in Bad Bellingen weit darunter und sollen in den kommenden drei Jahren schrittweise angehoben werden.