„Hier sollten alle Alarmglocken läuten“, betont auch Schorr. Eine Einzugsermächtigung widerspreche jeder gängigen Praxis. „Wer seine Kontodaten preis gibt, dem wird das Konto leer geräumt“, so der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Freiburg.
Drohkulisse
Die aufgebaute Drohkulisse sei typisch für solche Betrügerschreiben – in diesem Fall wird beispielsweise mit Zwangsvollstreckung und Pfändung gedroht. „Mancher Empfänger bezahlt dann vor Schreck“, weiß der Polizeisprecher und ergänzt: Je niedriger der Betrag, desto eher werde bezahlt. „Es gibt einige, die darauf reinfallen, dies aber aus Scham, in eine Falle getappt zu sein, nicht anzeigen.“
Wer auf ein Betrugsschreiben hereinfällt, hat laut Schorr geringe Chancen, sein Geld wieder zurückzubekommen. Wer bezahlt hat und den Betrug schnell bemerkt, sollte unverzüglich seine Bank kontaktieren – vielleicht befindet sich die Zahlung noch im Transfer und kann gestoppt werden. Im nächsten Schritt sollte man sich bei der Polizei melden.
Manches Betrugsopfer lässt sich vom – zumindest auf den ersten Blick – professionellen Erscheinungsbild der Briefe blenden. Im Fall des Anschreibens an den Bad Bellinger Bürger gibt es eine Aktennummer und einen amtlichen Hinweis mit Paragraphenverweis; auf dem Schreiben prangt zudem ein TÜV-Siegel für das vermeintlich geprüfte Inkasso-Unternehmen. Wer genauer hinsieht, entdeckt indes verdächtige Rechtschreib- und Grammatikfehler.
Tipps der Polizei
Aufgrund der aktuellen Betrugsstraftaten hat die Polizei Freiburg eigens Präventionshinweise herausgebracht. Sie warnt, auf keinen Fall zu zahlen, wenn man ein solches Schreiben erhält. Es gelte, vor jeder Überweisung die jeweilige Forderung auf Richtigkeit zu prüfen. „Wenn man nicht zu 100 Prozent sicher ist und sachliche Zweifel hat, sollte man auch nichts überweisen“, macht Schorr deutlich. Wer beispielsweise ein Gewinnversprechen erhält, aber gar kein Lotto spielt, sollte skeptisch werden.
Briefe genau prüfen
Alle Warnglocken sollten auch läuten bei Zahlungsaufforderungen, die von einem deutschen Absender kommen, aber auf ein ausländisches Konto fließen sollen. Wichtig sei daher, die Briefe inhaltlich und sachlich zu prüfen. Schorr rät dazu, zu den jeweiligen Absenderfirmen und Kontoverbindungen im Internet zu recherchieren. Oftmals werde im Netz bereits davor gewarnt.
Im Fall des Bad Bellinger Betrügerschreibens warnt die Verbraucherzentrale beispielsweise mit ausführlichen Informationen vor dem vermeintlichen Inkassounternehmen „Pro Collect AG“ mit angeblichem Sitz in Köln. Die Verbraucherzentrale weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass jedes Inkassobüro bei der zuständigen Aufsichtsbehörde registriert sein muss, was im Rechtsdienstleistungsregister kostenfrei überprüft werden kann.
Hilfreich sei auch immer, sich in der Familie zu beraten, gibt der Polizeisprecher einen weiteren Tipp. Wer sich unsicher ist, könne auch bei der Verbraucherzentrale nachfragen oder sich im Zweifel an die nächste Polizeidienststelle wenden. Schorr verweist zudem auch auf die Präventions- und Informationsangebote der Polizeiberatung.