Entlastung durch Ringstraße und zusätzliche Einfahrt
Sie regen auch eine weitere Zufahrt über die Straße „Am Lettenbuck“ an. Auf dieser Seite des Baugebiets soll der Mietwohnungskomplex mit 31 Einheiten entstehen, den die Baugenossenschaft Familienheim baut. „Es geht vor allem um die Sicherheit der Bewohner und darum, dass im Notfall Feuerwehr und Krankenwagen schnell vor Ort kommen können“, betont Silvia Harter.
Als Gefahr wird auch die Parkplatzsituation angesehen. Befürchtet wird, dass zu viele Neubürger ihr Auto einfach an der Straße parken, weil Stellplätze fehlen. Sorge ist, „dass die Hertinger Straße als wichtige Zufahrtsstraße des Orts zugeparkt wird – mit zusätzlichen Verkehrsbehinderungen für Müllabfuhr, Schulbus und Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr“, wie Harter bereits in seinem Einspruch gegen die Planänderung deutlich gemacht hatte.
Die Situation werde dadurch unübersichtlicher, das Unfallpotenzial steige, meinen sie besonders mit Blick auf spielende Kinder. Sie haben indes selbst wenig Hoffnung, dass der „Wunsch nach zusätzlichen Parkflächen“ erfüllt werden kann, weil dafür die Grundstücke fehlten.
Bedenken richten sich zudem gegen die Anordnung der Tiefgaragenzufahrt bei den Terrassenhäusern.
Kritisch sehen sie im Fall der geplanten Terrassenhäuser auch die „massive Verdichtung“ von ursprünglich drei auf jetzt vier Häuser und die erhöhte Grundflächenzahl. Der Komplex werde von der Talseite her als „massiver Riegel erscheinen“, befürchtet Harter. Der „negative Einfluss aufs Ortsbild“ und die „wuchtige Erscheinung“ hatten auch im Ratsrund für Kritik gesorgt.
Bedenken wegen Sicherheit und Klima
Bedenken gibt es zudem, dass sich der Terrassenhauskomplex negativ auf das Mikroklima auswirken könnte und die Baukörper die Hangabwinde unterbrechen könnten, die die Frischluftzufuhr in den Kurort sichern. Die Einhaltung der Luftqualitätsnormen ist für das Führen des Prädikats „Luftkurort“ Bedingung. Die Hangabwinde sichern dabei die Verbesserung der Luftqualität in der Tallage.
Das Bad Bellinger Rathaus hat die Bedenken der Anwohner, die schriftlich und mündlich im Zuge der Bebauungsplanänderung „Hinterm Hof“ geäußert wurden, zur Kenntnis genommen. Allerdings seien diese nicht baurechtlich relevant, wie Hauptamtsleiter Hubert Maier im Gespräch mit unserer Zeitung deutlich macht. „Mehr Verkehr und weniger Lebensqualität“ seien keine fachlichen, sachlichen Argumente, die gegen das Vorhaben sprächen. Er verweist darauf, dass die Bebauung in ähnlicher Form schon vor mehr als 40 Jahren anvisiert worden sei. Bereits in den 1970er Jahren hatte es Pläne für Terrassenhäuser an dieser Stelle gegeben, die aber nicht umgesetzt wurden.
Erstmals in Kraft getreten war der Bebauungsplan „Hinterm Hof“ am 23. Januar 1975, er wurde mehrfach angepasst und verändert. Dass Jahrzehnte nichts passierte, bedeute keinen Bestandsschutz. Die fünfte Änderung des Bebauungsplans „Hinterm Hof“ war im Dezember als Satzung beschlossen worden. Auch im Ratsrund herrschte dabei Uneinigkeit: Sechs Gemeinderäte stimmten dafür, zwei Räte votierten gegen die Satzung, drei Räte enthielten sich der Stimme.
Eventuell im Herbst könnte die Erschließung des Baugebiets beginnen.