Ein Knackpunkt war laut Planer der eigentlich geforderte Abstand der Bebauung zum Waldstreifen an der Bahnlinie von 30 Metern. „Das wäre in unserem Fall nicht umsetzbar gewesen“, hieß es von Planerseite in der Sitzung. Die Fläche würde sich dadurch derart verkleinern, dass das Baugebiet dann „nicht mehr ökonomisch und auch nicht mehr ökologisch sinnvoll wäre, da zu viel Fläche versiegelt würde für relativ wenig Wohnfläche“. Der Abstand zum Wäldchen betrage nun 15 Meter. Die Obere Forstbehörde habe dazu bereits ihren Segen erteilt.
Rechtswidrig
Ursprünglich sollte der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach dem Paragraphen 13b des Baugesetzbuchs entwickelt werden. Allerdings wurde diese Praxis, die den Gemeinden angesichts des Wohnungsmangels eine schnellere Umsetzung von Baugebieten ermöglichte, im Jahr 2023 vom Bundesverwaltungsgericht gestoppt.
Unter anderem erachtete es das Gericht als rechtswidrig, dass bei dieser Methode auf eine Umweltprüfung verzichtet werden konnte. Für Kommunen wie Bad Bellingen wurde indes eine Übergangsregelung geschaffen, die es ermöglichte, das begonnene Verfahren trotzdem zeitnah zu einem Abschluss zu bringen.