Bad Bellingen Platz für 220 Einwohner geschaffen

Claudia Bötsch
Das neue Baugebiet liegt am Nordrand von Bad Bellingen, zwischen Rheinstraße und Bahnlinie. Foto: Claudia Bötsch

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Rheinstraße Nord“. Vorgesehen sind in dem 1,86 Hektar großen Baugebiet rund 100 Wohneinheiten. Vorgesehen ist ein Mix aus Einzel-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern.

Nach mehr als fünf Jahren intensiver Planung ist es vollbracht: Der Bad Bellinger Gemeinderat hat den Satzungsbeschluss für das neue Baugebiet „Rheinstraße Nord“ gefasst. Bereits im Dezember 2019 hatte das Gremium beschlossen, den Bebauungsplan aufzustellen.

Bürgermeister Carsten Vogelpohl verwies auf das außergewöhnlich komplexe Unterfangen, das besonders viel Engagement und Zeit beansprucht habe. Umso froher zeigten sich alle Beteiligten, nun endlich „einen Knopf dran machen zu können“. So konnten sich auch die beiden Planerinnen von „faktorgrün“ und „fsp Stadtplanung“ einen kleinen Jubel nicht verkneifen, nachdem das Gremium den Beschluss bei einer Gegenstimme von Wolfgang Müller (Freie Wähler) gefasst hatte.

220 Einwohner

Mit dem 1,86 Hektar großen Baugebiet am Ortsrand Richtung Schliengen, zwischen Rheinstraße und Bahnlinie gelegen, will der Kurort die anhaltend hohe Nachfrage nach Wohnraum langfristig decken, heißt es in der Beschlussvorlage. Geplant sind am Nordrand von Bad Bellingen, angrenzend an die bestehende Bebauung, rund 100 Wohneinheiten für zirka 220 Einwohner.

Vorgesehen ist ein Mix aus Einzel-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern. Die Kleingärten und die landwirtschaftlich genutzten Flächen, die das Gebiet derzeit prägen, müssen dafür weichen.

Restriktionen im Plangebiet

Die Anforderungen bei der Entwicklung des Baugebiets waren komplex, was auch für gewisse zeitliche Verzögerungen sorgte: „Aufgrund verschiedenster Restriktionen im Plangebiet, die vor allem Belange des Artenschutzes und Immissionsschutzes betreffen, mussten erst detaillierte und umfangreiche Untersuchungen vorgenommen und tragfähige Konzepte entwickelt werden, die wiederum mit den übergeordneten Behörden und der Deutschen Bahn abzuklären waren“, heißt es in der Verwaltungsvorlage. Wegen der Nähe zur Bahntrasse musste unter anderem ein umfassendes Lärmschutzkonzept entwickelt werden. Vorgesehen ist beispielsweise, die bestehende Schallschutzwand an den Gleisen in Richtung Norden weiterzuführen.

Ein Knackpunkt war laut Planer der eigentlich geforderte Abstand der Bebauung zum Waldstreifen an der Bahnlinie von 30 Metern. „Das wäre in unserem Fall nicht umsetzbar gewesen“, hieß es von Planerseite in der Sitzung. Die Fläche würde sich dadurch derart verkleinern, dass das Baugebiet dann „nicht mehr ökonomisch und auch nicht mehr ökologisch sinnvoll wäre, da zu viel Fläche versiegelt würde für relativ wenig Wohnfläche“. Der Abstand zum Wäldchen betrage nun 15 Meter. Die Obere Forstbehörde habe dazu bereits ihren Segen erteilt.

Rechtswidrig

Ursprünglich sollte der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach dem Paragraphen 13b des Baugesetzbuchs entwickelt werden. Allerdings wurde diese Praxis, die den Gemeinden angesichts des Wohnungsmangels eine schnellere Umsetzung von Baugebieten ermöglichte, im Jahr 2023 vom Bundesverwaltungsgericht gestoppt.

Unter anderem erachtete es das Gericht als rechtswidrig, dass bei dieser Methode auf eine Umweltprüfung verzichtet werden konnte. Für Kommunen wie Bad Bellingen wurde indes eine Übergangsregelung geschaffen, die es ermöglichte, das begonnene Verfahren trotzdem zeitnah zu einem Abschluss zu bringen.

Zwei Offenlagen

Insgesamt fanden während des Planungsverfahrens zwei Offenlagen statt (2023 und 2024), bei denen Behörden und Bürger ihre Stellungnahmen zum neuen Baugebiet abgeben konnten. Hier gingen von Behördenseite insbesondere Stellungnahmen zum Natur- und Artenschutz, zum Grundwasserschutz, zur Waldwirtschaft , zur Bahnstrecke und zur Schallschutzwand ein. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit gab es nicht.

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