Bad Bellingen Schulsozialarbeit ist wertvolle Ergänzung

Jutta Schütz
Der Gemeinderat macht den Weg für die Schulsozialarbeit an der Sonnenrain-Grundschule frei. Foto: Jutta Schütz

Das neue Angebot soll nach den Sommerferien starten. Gemeinde beauftragt SAK Lörrach mit der Durchführung. Nicht nur beim Lernen sondern auch bei der sozialen Integration sollen Perspektiven eröffnet werden.

Ergibt eine Schulsozialarbeit an der Sonnenrain-Grundschule in Rheinweiler Sinn? Darüber wurde im Gemeinderat Bad Bellingen diskutiert. Eine entsprechende 50-Prozent-Stelle soll zum Start des Schuljahres 2023/24 geschaffen werden.

Im Gemeinderat anwesend waren der Leiter der Sonnenrain-Grundschule Marius Grether, Carolin Eichin von der Jugendhilfeplanung des Landratsamts und Jasmin Leber, Leiterin des Fachbereichs Schule beim Sozialen Arbeitskreis (SAK) Lörrach und zuständig für die Schulkindbetreuung und die Schulsozialarbeit. Diese informierten über Details zur Notwendigkeit einer Schulsozialarbeit an der Grundschule.

Die Verwaltung hatte in ihrer Vorlage dargelegt, warum über die Einführung von Schulsozialarbeit nachgedacht wird. An vielen Schulen ist die sozialpädagogische Arbeit von Fachkräfte bereits Standard und ein Qualitätsmerkmal für eine gute Schulstruktur. „Schulsozialarbeit ist eine wertvolle Ergänzung und Unterstützung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule“, heißt es in der Vorlage.

Schulsozialarbeit ist auch Prävention

Es gelte, Kindern nicht nur beim Lernen, sondern auch bei der sozialen Integration eine Perspektive zu eröffnen. Schulsozialarbeit, so formulierte es Grether, sei damit auch präventiv und unterstütze die persönliche, schulische und soziale Entwicklung der Kinder. Überdies unterstütze eine pädagogische Fachkraft mit dem Schwerpunkt Schulsozialarbeit Eltern, Lehrkräfte und Schüler mit Beratungsangeboten und Projekten.

Das Land Baden-Württemberg und der Landkreis Lörrach fördern seit elf Jahren die Schulsozialarbeit. Vorgesehen war dabei, dass Land, Landkreis und die jeweilige Kommune jeweils zu einem Drittel die Schulsozialarbeit finanzieren. Im November 2022 hatte der Kreistag beschlossen die Schulsozialarbeit durch die Förderung neuer Standorte mit vier Vollzeitstellen weiterzuentwickeln. Diese Vollzeitstellen lassen sich auch in Teilzeitstellen unterteilen – hier kommt die Sonnenrain-Grundschule ins Spiel, für die der Bedarf einer halben Stelle ermittelt wurde. Voraussetzung dafür, dass es eine Förderung der Stelle gibt, ist, dass der Träger – also die Gemeinde – eine 0,5 Stelle beantragt und in der gleichen Höhe eine Co-Finanzierung mitträgt. Jährlich sind das 16 025 Euro. Anteilig für das Jahr 2023 sind dafür 10 000 Euro im Haushalt eingestellt.

Kreis und Gemeinde machen halbe-halbe

Die Gemeinde will nun mit dem SAK Lörrach einen Vertrag abschließen, der die Leistung der Schulsozialarbeit anbieten könnte. Grether betonte, dass der Mehrwert eines Schulsozialarbeitskreises an der Grundschule sehr hoch sei – „wir haben klassisch Kinder aus intakten Familien, aber auch Flüchtlingskinder und Kinder aus schwierigen Familienverhältnissen“, sagte er.

Wolfgang Müller wertete die Stelle eines Sozialarbeiters positiv, es sei der Zug der Zeit, dass man schon frühzeitig präventiv mit Kindern arbeiten müsse, was das bessere Miteinander angehe, stellte er fest. Er wünschte sich, dass eine solche Stelle sich dann auch auf lange Zeit verfestigt. Vogelpohl bestätigte, dass genau das die Absicht sei. Tim Wessel war ebenfalls von dem Angebot überzeugt, bedauerte aber, dass die Erziehungsarbeit „mehr und mehr in die Schule verlagert wird“. Dorothea Dosenbach kritisierte, dass Schulsozialarbeit oft eine Notwendigkeit geworden sei. „Denn eigentlich soll die Erziehung von Kindern nicht in der Schule stattfinden, sondern dort soll Wert auf eine gute Bildung gelegt werden“, meinte sie. Grether antwortete, dass man einen Bildungs- und einen Erziehungsauftrag habe – Erziehung gehe noch vor Bildung, konstatierte der Schulleiter.

Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich der Einführung der Schulsozialarbeit zum neuen Schuljahr zu. Es gab zwei Gegenstimmen. Die Zustimmung erfolgt unter der Prämisse, dass Land und Landkreis ihre Förderzusagen einhalten.

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