Bad Bellingen Veränderungssperre ist nun in Kraft

Jutta Schütz
Die bisherige Zufahrt zur geplanten Wohnbebauung an der Alten Weinstraße muss für die Erschließung verbessert werden.  Foto: jut

Gemeinderat: Areal an Alter Weinstraße wieder Thema in Bad Bellingen / Bamlacher zeigen reges Interesse

Nachdem der Gemeinderat Bad Bellingen in seiner Oktobersitzung das Einvernehmen zu einem Bauantrag für ein Mehrfamilienhaus und drei Doppelhäusern an der Alten Weinstraße 12 und 16 nicht erteilt hat, da das Vorhaben weder der Planung noch den Zielen der Gemeinde entspricht, folgten in der jüngsten Sitzung nun die Änderung des Bebauungsplans und der Erlass einer Veränderungssperre für den betreffenden Ortsbereich.

Von Jutta Schütz

Bad Bellingen . Über 20 Bürger, mehrheitlich aus Bamlach, verfolgten die Diskussion und Abstimmung zu den entsprechenden Tagesordnungspunkten im Gemeinderat. Mittlerweile sind bereits mehrere Gebäude auf dem betreffenden Areal an der Alten Weinstraße abgerissen worden. Die Abrissfläche befindet sich im Dorfkern gegenüber der ehemaligen Schule und des Heimatmuseums. Rundum stehen alte und auch neuere Häuser, alle mit Satteldach.

„Satteldach“ war dann auch eines der Stichworte. Viele Bamlacher hatten im Vorfeld Kritik daran geäußert, dass die geplanten Neubauten sich nicht in die Dorfbebauung einfügen und der alte Dorfkern immer mehr sein „Gesicht verlieren“ würde. Unter anderem war vom Bauherrn und Antragsteller des Mehrfamilienhauses und der Doppelhäuser eine andere Dachform gewünscht worden. Weiter erschien das gesamte Vorhaben Bürgern und auch Gemeinderäten zu massiv. Kritisiert wurde auch ein Mangel an Parkplätzen.

Mit der zweiten Änderung des Bebauungsplans, die laut Baugesetzbuch ohne Umweltprüfung durchgeführt werden kann, und der Änderung der örtlichen Bauvorschriften, sind nun bei Neubauten folgende Planungsziele umzusetzen: Die Dachform ist an die Umgebung anzupassen, weshalb nur Satteldächer zulässig sind. Die Erschließung der Grundstücke durch die bestehende Stichstraße, die bisher von landwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt wurde, muss verbessert werden. Um das Parkplatzproblem bei den künftigen Wohnhäusern zu lösen, soll eine Tiefgarage gebaut werden. Weiter ist die Bebauung der Umgebung und damit der des Ortskerns anzupassen.

Abriss des alten Schulgebäudes befürchtet

Für das Gebiet „Alte Weinstraße“ gilt nun auch eine als Satzung erlassene Veränderungssperre zur Sicherung des Bebauungsplanverfahrens. Der räumliche Geltungsbereich betrifft die Flurstücknummern 4552, 4553, 4554, 4558 und 4559. Die Veränderungssperre gilt unter anderem für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen. Weiter dürfen „erhebliche und wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungspflichtig sind“, nicht erfolgen.

Von der Sperre nicht betroffen seien Vorhaben, die baurechtlich in Ordnung sind und die vor dem Inkrafttreten der Sperre begonnen wurden, erläuterte Bauamtsleiter Marc Braun.

Gemeinderat Wolfgang Müller hätte die Grenzen der Veränderungssperre gerne zumindest auf das Grundstück der ehemaligen Bamlacher Schule und ein daran angrenzendes Flurstück ausgedehnt , da er auch dort den Ensembleschutz gefährdet sieht und den Abriss des alten Schulgebäudes befürchtet. Braun erklärte, dass die Grenze der Sperre auf anwaltlichen Rat und städtebauliche Empfehlung „so festgelegt worden ist“, diese Grenze aber bei Bedarf erweitern könne.

Der Bad Bellinger Gemeinderat stimmte der zweiten Änderung des Bebauungsplans „Innenbereich Bamlach“ zu und beschloss mit 15 Ja-Stimmen und der Enthaltung von Wolfgang Müller die Veränderungssperre als Satzung.

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