Bad Bellingen Wahl ist erst im Januar

Weiler Zeitung
Neuer Rathaus-Chef gesucht: Die Wahltermine sollen nun vom Gemeinderat abgesegnet werden. Foto: Saskia Scherer Foto: Weiler Zeitung

Votum: Bürgermeisterwahl am 14. Januar / Gemeinderat muss grünes Licht geben

Von Marco Fraune

Bürgermeister Christoph Hoffmann ist weg, doch wer nimmt seinen Platz in Bad Bellingen ein? Eine Antwort darauf soll am 14. Januar geliefert werden – gegebenenfalls bei einem zweiten Urnengang am 28. Januar.

Bad Bellingen. Die Bundestagswahl hat dafür gesorgt, dass im Kurort eine Bürgermeisterwahl ansteht. Der Gemeinderat soll in seiner Sitzung am Mittwoch, 25. Oktober, die beiden Wahltermine festlegen, geht aus der Sitzungsvorlage hervor. Der alte Bürgermeister und neue Bundestagsabgeordnete, Christoph Hoffmann, hatte nach der Wahl als frühestmöglichen Bürgermeisterwahl-Termin den 18. Dezember angegeben. Wie berichtet, gibt es schon zwei noch nicht genannte Kandidaten, die ihr Interesse bekundet haben.

Die offizielle Stellenausschreibung erfolgt am Freitag, 10. November, im Staatsanzeiger von Baden-Württemberg, soweit der Gemeinderat dem Vorschlag der Gemeindeverwaltung zustimmt. Einen guten Monat bleibt den möglichen Bewerbern Zeit, ihren Hut in den Ring zu werfen. Die Bewerbungsfrist endet am Montag, 18. Dezember.

Eingesetzt werden muss für die Bürgermeisterwahl auch ein Gemeindewahlausschuss. Diesem obliegen die Leitung der Bürgermeisterwahl und die Feststellung des Wahlergebnisses. Mitglieder sollen neben der Bürgermeister-Stellvertreterin Monika Morath als Vorsitzende und ihrem Stellvertreter Hubert Maier auch Jürgen Escher (Erster Beisitzer), Markus Amann (Stellvertreter), Michael Koehly (Zweiter Beisitzer) sowie als weitere Stellvertreter Nadine Lösle, Felix Schäfer und Bernhard Riemer sein. Auch hier muss der Gemeinderat noch sein Votum abgeben.

Die Festlegung des Wahltermins erfolgte nach der Gemeindeordnung. So muss spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle der Urnengang stattfinden. Dies war am 12. Oktober, als die Bekanntgabe des Wahlergebnisses durch den Bundeswahlausschuss vorgenommen wurde. Gewählt werden muss an einem Sonntag. Mit dem Landratsamt Lörrach hat sich die Gemeinde nun verständigt, dass am 14. Januar die Wahl stattfinden kann. Falls kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält, muss frühestens zwei Wochen und spätestens vier Wochen nach dem ersten Wahlgang eine Neuwahl erfolgen, was in Bad Bellingen der 28. Januar sein könnte.

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