Bad Bellingen Waren die Eigentümer informiert?

SB-Import-Eidos

Baugebiet: Andreas Hubrich kritisiert Aufstellung des Bebauungsplans „Im Tal“ im Ortsteil Hertingen

Die Gemeinde Bad Bellingen will im Ortsteil Hertingen das Baugebiet im Tal entwickeln und der Gemeinderat hat im Dezember die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen. Für betroffene Grundstückseigentümer kam der Beschluss überraschend, waren sie im Vorfeld doch nicht informiert worden und haben kein Interesse, die Grundstücke zu bebauen oder gar zu verkaufen.

Bad Bellingen (ov). Andreas Hubrich, der im Dezember aus beruflichen Gründen aus dem Gemeinderat ausgeschieden war, wandte sich in einem Schreiben, das auch unserer Zeitung vorliegt, an Bürgermeister Carsten Vogelpohl und Bauamtsleiter Marc Braun. Hubrich bemängelte, dass die Beschlussvorlage zur Abstimmung mehr als kurzfristig gekommen sei.

„Zum Zeitpunkt der Abstimmung ist man davon ausgegangen, dass alle Eigentümer sowie die damit verbundenen Eigentümerinteressen berücksichtigt wurden. Nach dem Beschluss hat sich jedoch herausgestellt, dass nicht alle Eigentümer berücksichtigt, beziehungsweise im Vorfeld darüber informiert und angefragt wurden“, stellte Hubrich fest. Er verweist darauf, dass eine betroffene Familie ihr Grundstück nicht verkaufen wolle. Zudem seien die Eigentümer nicht informiert wurden.

Hubrich verweist auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Berücksichtigung von Eigentümerinteressen bei der Aufstellung eines Bebauungsplans.

Laut Auffassung von Hubrich müssten die betroffene Eigentümer vor Aufstellung solch eines Beschlusses informiert beziehungsweise angefragt werden.

Ferner bemängelte Hubrich, dass auf einer Streuobstwiese, die im geplanten Bebauungsplan liegt, Bäume gefällt wurden, ohne dies im Vorfeld anzumelden. Laut Hubrich gehöre diese Streuobstwiese der Familie einer Rathausmitarbeiterin, worüber der Gemeinderat nicht informiert worden sei.

Er fordert die Gemeindeverwaltung u auf, in der Gemeinderatssitzung am kommenden Montag dazzu Stellung zu beziehen.

Hubrich hatte seine Beschwerde zudem an die Kommunalaufsicht im Landratsamt Lörrach geschickt. Diese hat den Sachverhalt zuständigkeitshalber zur Prüfung an den an den Fachbereich Baurecht Haus weitergeleitet.

Kritik auch vom BUND

Kritik hatte im Vorfeld der jüngsten Gemeinderatssitzung auch der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) geübt. Dieser wies darauf hin, dass keine Notwendigkeit bestehe, übereilt neue Baugebiete auszuweisen, nur weil die Gültigkeit des Paragrafen 13b auslaufe, der ein beschleunigtes Verfahren ermöglicht. Eine ordnungsgemäße Bedarfs- und Umweltprüfung seien extrem wichtig.

Der BUND wies darauf hin, dass das Baugebiet „Im Tal“ im Jahr 2015 explizit aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen wurde, um das Baugebiet „Hinterm Hof II“ aufnehmen zu können. Zudem verweist der BUND darauf, dass das betroffene Gelände ist durch Starkregenereignisse und Erosion speziell gefährdet sei. Dass dies nicht nur auf dem Papier steht, beweist das Hochwasserereignis vom Juli 1978 nach einem starken Gewitter, als der gegenüberliegende Hang im Bereich Falzenstraße abgespült wurde und der Dorfkern von Hertingen unter Wasser und Schlamm stand. Dies stellt insbesondere in der Bau- und Erschließungsphase ein hohes Risiko dar. Das geplante Baugebiet betreffe zufdem einen Teil einer geschützten Streuobstwiese. Die Vernichtung derartiger Streuobstwiesen sei nicht zulässig, schon gar nicht ohne Kompensation.  Im Gebiet seien zudem einige wertvolle, alte Kirschbäume vorhanden, welche ein mögliches Fledermaushabitat sind. Auch unter Paragraf 13b sei eine Artenschutzprüfung über eine ganze Vegetationsperiode erforderlich.

Umfrage

Heizung

Der Ausbau des Fernwärmenetzes im Landkreis Lörrach nimmt Fahrt auf. Würden Sie, falls möglich, Ihr Haus an das Netz anschließen lassen?

Ergebnis anzeigen
loading