Kritik auch vom BUND
Kritik hatte im Vorfeld der jüngsten Gemeinderatssitzung auch der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) geübt. Dieser wies darauf hin, dass keine Notwendigkeit bestehe, übereilt neue Baugebiete auszuweisen, nur weil die Gültigkeit des Paragrafen 13b auslaufe, der ein beschleunigtes Verfahren ermöglicht. Eine ordnungsgemäße Bedarfs- und Umweltprüfung seien extrem wichtig.
Der BUND wies darauf hin, dass das Baugebiet „Im Tal“ im Jahr 2015 explizit aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen wurde, um das Baugebiet „Hinterm Hof II“ aufnehmen zu können. Zudem verweist der BUND darauf, dass das betroffene Gelände ist durch Starkregenereignisse und Erosion speziell gefährdet sei. Dass dies nicht nur auf dem Papier steht, beweist das Hochwasserereignis vom Juli 1978 nach einem starken Gewitter, als der gegenüberliegende Hang im Bereich Falzenstraße abgespült wurde und der Dorfkern von Hertingen unter Wasser und Schlamm stand. Dies stellt insbesondere in der Bau- und Erschließungsphase ein hohes Risiko dar. Das geplante Baugebiet betreffe zufdem einen Teil einer geschützten Streuobstwiese. Die Vernichtung derartiger Streuobstwiesen sei nicht zulässig, schon gar nicht ohne Kompensation. Im Gebiet seien zudem einige wertvolle, alte Kirschbäume vorhanden, welche ein mögliches Fledermaushabitat sind. Auch unter Paragraf 13b sei eine Artenschutzprüfung über eine ganze Vegetationsperiode erforderlich.