Bad Bellingen Weitere Modernisierung ermöglicht

Weiler Zeitung
Vereint Gastronomie, Pension und Landwirtschaft unter einem Dach: der „Storchen“ in Bamlach, der seit 130 Jahren im Familienbesitz ist. Foto: Claudia Bötsch Foto: Weiler Zeitung

Bebauungsplan: „Innenbereich Bamlach“ geändert / Bauantrag des „Storchen“

Bad Bellingen-Bamlach (boe). Das Traditionsgasthaus „Storchen“ kann bauen: Dank einer Änderung des Bebauungsplans „Innenbereich Bamlach“ ist es der Inhaberfamilie Hugenschmidt jetzt möglich, ein Gebäude zum Schutz von landwirtschaftlichen Geräten zu erstellen. Der entsprechende Beschluss wurde einstimmig im Gemeinderat gefasst.

Um die Maßnahme zu ermöglichen, wurde die Abgrenzung verändert. Das heißt, das Grundstück in der Rathausstraße 3 wurde aus dem Geltungsbereich der Satzung herausgenommen. Der Bauantrag für das Vorhaben hätte sich sonst – im Rahmen der geltenden maximalen Grundflächenzahl – nicht realisieren lassen, wie die Verwaltung deutlich machte.

Aus dem Ratsrund gab es breite Zustimmung, zumal es sich beim „Storchen“ um ein traditionsreiches und renommiertes Unternehmen handle, das Gaststätte und landwirtschaftlichen Betrieb vereine. Es sei wichtig, dass sich ein solcher Betrieb entwickeln kann, fand zum Beispiel Sonja Fredrich (CDU). Auch aus ökologischer Sicht sei das Vorhaben unterstützenswert, zumal der landwirtschaftliche Betrieb des „Storchen“ wiederum Lebensmittel für die eigene Gaststättenküche liefere. Wolfgang Müller (Freie Wähler) pflichtete bei und sprach von einem „Leuchtturm der Gemeinde“, den man unterstützen müsse.

Der Bebauungsplan wurde 2014 beschlossen. Ziel war es, Bamlach weiter zu entwickeln, dabei aber gestalterisch dessen Charakter zu bewahren. Vorausgegangen war der Bau eines Wohn- und Geschäftshauses, dessen Größe vielfach Kritik hervorgerufen hatte. Das Haus konnte so gebaut werden, weil es bis dahin keinen Bebauungsplan für den Innenbereich gab.

Im Bebauungsplan ist festgelegt, dass der Ortskern für eine weitere Wohnentwicklung offen sein soll, ohne die landwirtschaftliche Nutzung zu beeinträchtigen. Die Zahl der Wohnungen wurde auf vier pro Wohngebäude beziehungsweise zwei pro Doppelhaushälfte, die Zahl der Vollgeschosse auf zwei begrenzt.

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