Um die Maßnahme zu ermöglichen, wurde die Abgrenzung verändert. Das heißt, das Grundstück in der Rathausstraße 3 wurde aus dem Geltungsbereich der Satzung herausgenommen. Der Bauantrag für das Vorhaben hätte sich sonst – im Rahmen der geltenden maximalen Grundflächenzahl – nicht realisieren lassen, wie die Verwaltung deutlich machte.
Aus dem Ratsrund gab es breite Zustimmung, zumal es sich beim „Storchen“ um ein traditionsreiches und renommiertes Unternehmen handle, das Gaststätte und landwirtschaftlichen Betrieb vereine. Es sei wichtig, dass sich ein solcher Betrieb entwickeln kann, fand zum Beispiel Sonja Fredrich (CDU). Auch aus ökologischer Sicht sei das Vorhaben unterstützenswert, zumal der landwirtschaftliche Betrieb des „Storchen“ wiederum Lebensmittel für die eigene Gaststättenküche liefere. Wolfgang Müller (Freie Wähler) pflichtete bei und sprach von einem „Leuchtturm der Gemeinde“, den man unterstützen müsse.