Badenweiler. Die Prädikatisierung richtet sich dabei nach den Vorgaben des Kurortegesetzes von Baden-Württemberg sowie den Bestimmungen des Deutschen Heilbäderverbands (DHV) und des Deutschen Tourismusverbands (DTV). Diese sollen sicherstellen, dass Kurgäste neben der Anwendung der Heilquellen als natürliches ortstypisches Heilmittel auch bewährte bioklimatische und ausreichend gute lufthygienische Rahmenbedingungen vorfinden, heißt es in einer Pressemitteilung der Badenweiler Thermen und Touristik GmbH.
Für die Güte der Luft sind alle zehn Jahre Luftqualitätsmessungen vorzunehmen, bei denen die Grob- und Feinstaub- sowie Stickstoffdioxidkonzentrationen in der Luft bestimmt werden. Ein Jahr lang wird dafür an zwei Standorten die Luftqualität gemessen. Die Standortauswahl richtet sich nach den üblichen Aufenthaltsorten der Gäste und Touristen. Um die Bandbreite möglicher Belastungen auch gut abbilden zu können, wird ein Standort mit möglichst geringer Belastung und ein Standort mit voraussichtlich erhöhter Luftbelastung ausgewählt. Deswegen wird im Kurpark auf einer Terrasse des Kurhauses Grobstaub und Stickstoffdioxid gemessen, am Verkehrsstandort Schlossplatz darüber hinaus noch die Feinstaubkonzentration.