Die Römische Badruine Badenweiler muss ihre Tore aufgrund der gestiegenen Inzidenzwerte im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wieder schließen.
Corona-Virus: Grund ist die gestiegene Inzidenzzahl für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Die Römische Badruine Badenweiler muss ihre Tore aufgrund der gestiegenen Inzidenzwerte im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wieder schließen.
Badenweiler. Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg folgen damit den geltenden Vorschriften der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Nach dem Lockdown im Winter konnten die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg Anfang März eins ums andere wieder die historischen Monumente des Landes Baden-Württemberg zugänglich machen – unter konsequenter Einhaltung aller Distanzregeln und Hygienevorschriften der Corona-Verordnung. Nun sind die Inzidenzwerte im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald so gestiegen, dass nach den Regeln der Corona-Verordnung des Landes ein Besuch in dem archäologischen Monument nur noch mit Terminvergabe und Kontakt-Nachverfolgung erlaubt wäre, heißt es in einer Mitteilung.
Nachverfolgung nicht möglich
Da der Zutritt zum Glasbau der römischen Ausgrabung aber frei ist und sich kein Kassen- und Aufsichtspersonal vor Ort befindet, besteht die Möglichkeit der Vorbuchung und Nachverfolgung nicht. Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg müssen daher in Abstimmung mit der Staatsbad Badenweiler GmbH die Badruine wieder schließen.
Corona-Verordnung
Die Öffnung aller Monumente ist abhängig von der Entwicklung der Inzidenzzahlen im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Das Vorgehen richtet sich dabei nach den Regeln der geltenden Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. In geöffneten Monumenten gelten die aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln. Das Tragen einer FFP2- oder OP-Maske in den Gebäuden ist verpflichtend. Alle aktuellen Öffnungstermine finden sich auf der Internetseite der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg: www.schloesser-und-gaerten.de