Basel Ärztestopp in beiden Basel

sda
Beide Basel müssen Überkapazitäten in Spezialdisziplinen abbauen. Foto: Pixabay

Beide Basel wollen fünf ambulante Medizin-Fachgebiete limitieren.

Die ambulanten Angebote auf den Fachgebieten Gefäßkrankheiten, Handchirurgie, Orthopädie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde sowie Plastische Chirurgie sollen in beiden Basel limitiert werden. Die beiden Gesundheitsdirektionen haben dazu Krankenhäuser, Fachverbände und weitere Kantone der Nordwestschweiz zu einer Anhörung eingeladen.

Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft wollen mit der Festsetzung von Höchstzahlen für Ärzte im ambulanten Bereich die Bundesvorgaben für die ambulante Zulassungssteuerung umsetzen, wie die beiden Gesundheitsdirektionen am Mittwoch mitteilten. Die Anhörung läuft bis Mitte Februar.

Mit einer Teilrevision ihrer Gesundheitsgesetze haben die beiden Kantone die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. In Basel-Stadt ging diese stillschweigend über die Bühne, in Baselland war eine Volksabstimmung nötig. Im September 2024 hat die Baselbieter Stimmbevölkerung die Gesetzesrevision mit über 61 Prozent Ja-Stimmen klar abgesegnet.

Die beiden Kantone wollen beziehungsweise müssen gemäß Bundesvorgaben Überkapazitäten in Spezialdisziplinen abbauen, um damit einen Beitrag zur Eindämmung des Wachstums der Gesundheitskosten zu leisten. Anvisiert werden namentlich die Fachgebiete Gefäßerkrankungen, Handchirurgie, Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde sowie Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie.

Besonders auf diesen Gebieten weisen Basel-Stadt und Baselland im schweizweiten Vergleich eine „sehr hohe Ärztedichte“ aus, wie die beiden Kantone bereits früher mitteilten. Auf der anderen Seite zeige sich eine angespannte Lage bei Haus- und Kinderärzten, vor allem in ländlichen Gegenden. Auf diesen Gebieten werde eine Höchstzahl der ärztlichen Angebote pro Kanton festgelegt, heißt es. Der Vollzug werde aufgrund des Territorialprinzips aber kantonal sein; die Zulassung wird also nur für den Kanton gelten, in dem sie erteilt wurde.

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