Die Voraussetzung für eine Förderung ist eine kohärente strategische Planung von Verkehrs- und Siedlungsentwicklung, wobei die Agglomeration als funktionaler Raum betrachtet wird und nicht an administrativen Grenzen endet. So unterstützt der Schweizer Bund Maßnahmen, die auf Schweizer Boden liegen, grenzüberschreitend sind oder vollständig auf ausländischem Boden liegen.
Zahlreiche Fortschritte im vierten Programm
Laut Leypoldt habe man mit dem vierten Programm zahlreiche Fortschritte erreicht, verwies er auf den hohen Detaillierungsgrad und weitere Themenfelder. Zu den Höhepunkten zählen das Zukunftsbild 2040, die Vielfalt und Tiefe der Teilstrategien und die Schließung offener Flanken, zum Beispiel beim Güterverkehr und der kombinierten Mobilität. Allein bei den übergeordneten Maßnahmen, die nicht über den Infrastrukturfonds finanziert werden, geht es um ein langfristiges Investitionsvolumen von 14,7 Milliarden Franken.