Basel An Schützlingen vergriffen

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Das Urteil wird für den 29. April erwartet.Foto: sba Foto: Die Oberbadische

Prozess: Ehemaliger Kita-Leiter wegen Missbrauchs angeklagt

Muttenz/Allschwil (sda). Am Baselbieter Strafgericht in Muttenz hat am Donnerstagmorgen der Prozess gegen einen ehemaligen Betriebsleiter einer Kindertagesstätte (Kita) in Allschwil begonnen. Der 36-Jährige soll mehrere Kleinkinder sexuell missbraucht haben.

Der Deutsche gab vor Gericht zu, in der Kita einen damals zweijährigen Buben beim Wechseln der Windeln und auch im Schlafraum sexuell missbraucht zu haben. „Ich möchte mich bei den Opfern und den Familien für den Schmerz und das Leid entschuldigen. Ich bereue meine Taten“, sagte er vor Gericht.

Die Übergriffe auf den Zweijährigen hielt der Mann fotografisch fest. Auf dem Laptop und auf dem Handy des Beschuldigten fanden die Ermittler 50 Fotos des teilweise nackten Jungen. Er wisse nicht, weshalb er die Bilder gemacht habe, sagte der Angeklagte, der seit 2013 in Basel lebte und sich seit April 2020 im vorzeitigen Strafvollzug in der Justizvollzugsanstalt Bostadel (Zug) befindet.

Er habe die Bilder nie mehr angeschaut und sei in dem Moment nicht in der Lage gewesen, seine Taten kritisch zu hinterfragen. Der 36-Jährige gab immer wieder an, als Kind von der Mutter und dem Stiefvater missbraucht worden zu sein. Im Nachhinein habe er die Bilder wahrscheinlich gemacht, um sich mit dem eigenen Missbrauch zu konfrontieren, sagte er.

Der nicht vorbestrafte und in Deutschland staatlich anerkannte Erzieher war am 6. Dezember 2019 in der Kita in Allschwil festgenommen worden. Zuvor hatte eine Arbeitskollegin ihn in flagranti bei einem sexuellen Übergriff an einem damals vierjährigen Jungen erwischt.

Der Beschuldigte gab auch diese Tat vor Gericht zu. Er habe die Signale des Knaben, der nicht habe einschlafen können und seine Unterhosen ausgezogen habe, falsch gedeutet und sie so interpretiert, dass er den Jungen mit dem Berühren des Penis zum Einschlafen bringen könne.

Laut psychiatrischem Gutachten hat der Mann eine homosexuelle Pädophilie und eine Anpassungsstörung. Er interessiere sich sexuell für Kinder, behaupte aber auch, dass er davon nichts wisse, sagte die Gutachterin. Sie attestierte dem Angeklagten ein „eher geringes Rückfallrisiko“.

Verantworten muss sich der Deutsche vor Gericht unter anderem wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern. Das Urteil wird voraussichtlich am 29. April verkündet.

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